Erklärung der Initiative Urheberrecht

"Schutz des geistigen Eigentums ist essentiell"

26. April 2017
Redaktion Börsenblatt
Heute ist der "Welttag des Geistigen Eigentums": Aus diesem Anlass legt die Initiative Urheberrecht eine Presseerklärung zum EU-Urheberrechtspaket vor − nennt Verbesserungsvorschläge. Unter anderen fordert sie, dass die deutschen Regelungen des Urhebervertragsrechts der Maßstab sein sollten.

Seit September 2016 liegt ein Gesetzgebungspaket der EU-Kommission vor, so die Initiative Urheberrecht weiter, das im EU-Parlament in mehreren Ausschüssen diskutiert wird. Vor wenigen Tagen sei der Bericht des Rechtssauschusses des Europäischen Parlaments veröffentlicht worden, der rund 1.500 Änderungsanträge umfasst. Dies zeige, welche Bedeutung die Parlamentarier dem Thema zumessen.

Die Initiative Urheberrecht, die mehr als 35 Mitgliedsorganisationen rund 140.000 Urheber und ausübende Künstler vertritt, begrüße, dass die deutschen Abgeordneten im EU-Parlament sich nahezu ausnahmslos weiterhin den Bestand des "Geistiges Eigentums" schützen und seine Entwicklung in der digitalen Gesellschaft positiv begleiten wollen. "Beides ist essentiell für eine demokratische Gesellschaft und eine funktionierende Kultur- und Medienwirtschaft", so die Initiative. Und fährt fort: "Wir unterstützen auch die Aktivitäten der Bundesregierung in dieser Frage und hoffen, dass die im deutschen Diskussionsprozess um das 'Urhebervertragsrecht' (am 24.12.2016 abgeschlossen) und um das 'Urheber-Wissensgesellschaftsgesetz' (derzeit in der Beratung) gewonnenen Erfahrungen positive Auswirkungen auf die Beratungen in der EU haben werden."

Schwerpunkte für die Initiative Urheberrecht im EU-Urheberrechtspaket sind unter anderem:

  • Verbesserung des Zugangs zu legalen Angeboten – insbesondere für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Dabei sei es unter anderem "unbedingt erforderlich, dass Urheber und Rechteinhaber über gemeinsamen Verwertungsgesellschaften angemessen vergütet und die Nutzungen so dokumentiert werden, das eine gerechte Verteilung der Vergütungen ermöglicht wird." Bestehende Märkte sollten nicht angegriffen werden.
  • Überbrückung des "Value-Gaps".  Der Vorschlag der EU versuche, die Interessen der Urheber, Künstler und der Kulturwirtschaft zu stärken und ihre Erlösbeteiligung bei digitalen Werken von Plattformbetreibern zu sichern. Den Vorschlägen fehle jedoch noch die Durchschlagskraft, so die Initiative.
  • Urhebervertragliche Regelungen: Erstmals in der europäischen Gesetzgebung enthalte das Paket Vorschläge zur Stärkung der Kreativen in Verträgen, um das Prinzip der angemessenen Vergütung der Urheber für jede Nutzung ihrer Werke durchsetzbar zu machen. "Dieses Vorhaben unterstützen wir uneingeschränkt", erklärt die Initiative. Aber sie schränkt ein: Die Vorschläge gehen ihr jedoch nicht weit genug. "Die deutschen Regelungen des Urhebervertragsrecht sollten hier der Maßstab ein", fordert die Initiative.
  • Beteiligung der Verleger: Hier fordert die Initiative die EU auf, Rechtssicherheit zu schaffen − "nicht durch Detailregelungen in Einzelfragen, sondern zukunftsfest und belastbar". Die gemeinsame Wahrnehmung von Ansprüchen durch Kulturunternehmen und Kreativen, möglichst in gemeinsamen Gesellschaften, sei eine starke Basis für die Sicherung der Vergütungen und eine verbraucherfreundliche Rechteverwaltung.

Die Initiative Urheberrecht hat zum EU-Urheberrechtspaket immer wieder Stellung bezogen, sie wird auch weiterhin in Deutschland und Europa für ein starkes, urheber- und künstlerfreundliches Recht kämpfen, heißt es schließlich.

Die komplette Presseerklärung mit weiteren Punkten finden Sie auf der Website der Initiative Urheberrecht.