Voller Mehrwertsteuersatz für E-Books

Europäischer Gerichtshof bekräftigt Rechtslage

8. März 2017
Redaktion Börsenblatt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechtslage bei der Besteuerung von E-Books bekräftigt. Demnach ist der reduzierte Mehrwertsteuersatz (in Deutschland: sieben Prozent) nicht auf E-Books anwendbar. Eine steuerliche Gleichbehandlung mit gedruckten Büchern ist aber in Sicht: Die EU-Kommission hatte eine entsprechende Regelung im Dezember befürwortet.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, reagierte nicht überrascht: Der EuGH habe sich lediglich an die geltende Gesetzeslage gehalten. Zufrieden sei man damit nicht, da man seit langem den reduzierten Mehrwertsteuersatz für E-Books fordere: "Das Buch ist ein Kulturgut, gleich in welcher Form", so Skipis.

Er ist optimistisch, dass das derzeit auf EU-Ebene laufende Gesetzgebungsverfahren den Mitgliedsstaaten ermöglichen wird, E-Books und Hörbuch-Downloads mit dem ermäßigten Steuersatz zu belegen.

Im Dezember hatte die EU-Kommission einen entsprechenden Gesetzesvorschlag befürwortet. Der Europäischer Verlegerverband, der Europäische Buchhändlerverband, aber auch im Bundestag vertretene Parteien hatten die Entscheidung begrüßt. Bis es so weit ist, müssen aber noch der EU-Rat und das Europäische Parlament der neuen Regelung zustimmen.

Die Pressemitteilung des EuGH zum Urteil finden Sie hier.