Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, reagierte nicht überrascht: Der EuGH habe sich lediglich an die geltende Gesetzeslage gehalten. Zufrieden sei man damit nicht, da man seit langem den reduzierten Mehrwertsteuersatz für E-Books fordere: "Das Buch ist ein Kulturgut, gleich in welcher Form", so Skipis.
Er ist optimistisch, dass das derzeit auf EU-Ebene laufende Gesetzgebungsverfahren den Mitgliedsstaaten ermöglichen wird, E-Books und Hörbuch-Downloads mit dem ermäßigten Steuersatz zu belegen.
Im Dezember hatte die EU-Kommission einen entsprechenden Gesetzesvorschlag befürwortet. Der Europäischer Verlegerverband, der Europäische Buchhändlerverband, aber auch im Bundestag vertretene Parteien hatten die Entscheidung begrüßt. Bis es so weit ist, müssen aber noch der EU-Rat und das Europäische Parlament der neuen Regelung zustimmen.
Die Pressemitteilung des EuGH zum Urteil finden Sie hier.
an der Aussage der EU-Kommission aus dem Dezember ändert sich nichts.
Bevor aber eine neue Richtlinie in Kraft treten kann, müssen ihr die Finanzminister, der EU-Rat und das Europäische Parlament zustimmen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Alexander Skipis sagt ja, dass er optimistisch ist, - dass es also aller Voraussicht nach so kommen dürfte. Aber noch ist es nicht so weit.
Um Missverständnissen vorzubeugen, werden wir noch einmal einen entsprechenden Abschnitt aus der Dezember-Meldung ergänzen.
Die Redaktion