Die nächste Etappe im Rückforderungsprozess der VG Wort steht an: Nur noch bis zum 28. Februar 2017 können Autorinnen und Autoren per Erklärung gegenüber der Verwertungsgesellschaft auf ihre Nachausschüttungsansprüche zugunsten ihrer Verlage verzichten. Anschließend berechnet die VG Wort die Rückforderungssumme für die Verlage neu. Voraussichtlich im Mai oder Juni steht damit fest, welchen Betrag ein Verlag, der an dem Verrechnungsverfahren teilnimmt, an die VG Wort zurückzahlen muss. Die VG Wort bietet Verlagen, die die vollständige Zahlung in existenzielle Not bringen würde, nach Einzelfallprüfung Teilzahlungen oder eine Stundung der Rückzahlungen an.
"Die VG Wort wird mit der Gestaltung der Rückzahlungsmodalitäten einige, aber sicherlich nicht alle Härten abfedern können. Etliche, gerade kleinere Verlage werden in akute Existenznot geraten", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins und Sprecher der Börsenvereinsgruppe. "Bereits vor einigen Monaten haben wir daher bei Kulturstaatsministerin Monika Grütters die Etablierung eines Fonds angeregt, der Verlagen helfen soll, die durch die Rückzahlungen an die VG Wort akut bedroht sind. Die Gespräche dazu sind auf gutem Wege und wir hoffen, von der Kulturstaatsministerin bald ein positives Ergebnis zu erhalten."
"Um die schlimmsten Härtefälle bei unseren Mitgliedern abfedern zu können", so Skipis weiter, "haben wir nun gemeinsam mit der Frankfurter Buchmesse und der MVB einen eigenen Härtefallfonds eingerichtet. Darüber hinaus beraten wir unsere Mitglieder über ein Härtefalltelefon individuell, wie sie die Rückzahlungen bewältigen und Notsituationen abwenden können."
In den Härtefallfonds der Börsenvereinsgruppe haben der Börsenverein, die Frankfurter Buchmesse und die MVB zu gleichen Teilen insgesamt 90.000 Euro eingezahlt. Einige Verlage, unter anderem C.H.Beck, Matthes & Seitz und der Kommunal- und Schul-Verlag, haben angekündigt, den Fonds zu unterstützen und die Rückforderungen, die ihre Autoren nicht geltend machen, in den Fonds einzuzahlen. Mitgliedsverlage des Börsenvereins können nach Vorlage der endgültigen Rückzahlungsbescheide (ca. Mai oder Juni 2017) und des Bescheides der VG Wort über den von ihnen gestellten Teilzahlungs- oder Stundungsantrag beim Börsenverein Anträge auf Unterstützung einreichen. Um durch den Härtefallfonds unterstützt zu werden, muss ein Verlag nachweisen können, dass:
• er vor dem Hintergrund der einmaligen Belastung durch die Rückzahlung an die VG Wort nicht in der Lage ist, seinen Geschäftsbetrieb fortzuführen, weil im Falle der Rückzahlung Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten würde;
• nach einer Förderung eine positive Fortführungsprognose besteht;
• er unverschuldet in die Notlage gekommen ist und
• er alle bestehenden Möglichkeiten hinsichtlich der Gestaltung der Rückzahlungsmodalitäten, insbesondere die von der VG Wort angebotenen, ausgeschöpft hat; dies schließt auch die Nutzung etwaigen vorhandenen Privatkapitals ein.
Über das Härtefalltelefon unter (069) 1306-314 können sich Verlage bereits jetzt über Handlungsoptionen beraten lassen. Der Justiziar Prof. Dr. Christian Sprang und die stellvertretende Justiziarin Rechtsanwältin Susanne Barwick geben Hinweise und Empfehlungen, wie Verlage die von der VG Wort angebotenen Möglichkeiten nutzen können. Wenn ab Mai oder Juni die endgültigen Rückzahlungsbeträge und -modalitäten feststehen, können sich Verlage zum Härtefallfonds der Börsenvereinsgruppe beraten lassen. Anfragen sind auch per E-Mail möglich.
1. Werden die Mittel als Kredit vergeben oder verschenkt?
2. Gibt es ein Ausschüttungsverbot an Gesellschafter fuer die Zeit der Rückzahlung?
3. Gibt es ein analoges Bonusverbot für Geschäftsführer?
4. Welche Maßnahmen muessen die Verlage implementieren, damit sich vergleichbare (Management-) Fehler nicht wiederholen?
5. Welche neutralen Fachleute sitzen in der Vergabekommission, die die strikte Einhaltung der Kriterien überwachen?
Insbesondere spannend dürfte die Überprüfung sein, ob ein Verlag "unverschuldet in die Notlage gekommen ist".
Ich bleibe dabei: Gerade weil der Fond so wichtig ist hätte der Boev, als Treuhänder des Vereinsvermögens, bei der Konstruktion mehr Sorgfalt an den Tag legen müssen. Denn es ist nicht so, als hätte man sich auf ein solches Szzenario nicht vorbereiten können. Die Diskussion um das Thema ist nun wahrlich nicht neu.
Meine Firma wäre bereit sich an einem gut regulierten und transparenten Fond mit eigenem Kapital zu beteiligen. An diesem Härtefall- bzw. Reptilienfond jedoch ganz sicher nicht. Wie die Vergabe-Kriterien einenes Fonds aussehen müssten in den wir einzahlen, haben wir bereits im Mai 2016 formuliert.
http://blog.narses.de/2016/05/17/vergabekriterien-fuer-einen-kleinkunst-schutzschirm-fuer-verlage/
ich bekomme von meinen Autoren vielfach den Hinweis, dass sie nicht bei der VG Wort angemeldet sind. Da ist mir auch erst klar geworden, dass der Autorenanteil für viele unserer Bücher unter den gemeldeten Autoren verteilt wird. Durch die Rückforderung ist jetzt auch der Verlagsanteil unserer Bücher weg, kommt auch nicht unseren Autoren zu und wird ebenfalls unter den anderen verteilt. Kurz gesagt, die gemeldeten bekommen also schon lange Ausschüttungen von Büchern, die sie nicht geschrieben haben und bekommen jetzt noch einen weiteren unverdienten Zuschlag.
Wir haben nun allen Autoren geholfen sich anzumelden, was erst für die Zukunft gilt, so dass die Zahl der Berechtigten wohl insgesamt deutlich steigen wird.
Herzliche Grüße
Matthias Ulmer