Börsenverein begrüßt gesetzliche Neuregelung zur Verlegerbeteiligung

"Grundstein für weitere gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen"

16. Dezember 2016
Redaktion Börsenblatt
Wichtige Entscheidung für die deutschen Verlage: Bundestag und Bundesrat haben den Weg für eine nationale Übergangsregelung zur Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften frei gemacht, wie der Börsenverein soeben mitteilt. Damit schafft der deutsche Gesetzgeber die Basis dafür, dass Verlage auch künftig einen Ausgleich dafür bekommen können, wenn ihre Werke privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Entscheidung und fordert nun eine schnelle Umsetzung  der dringend benötigten Neuregelung auf europäischer Ebene. Die Regelung zur Verlegerbeteiligung ist Teil des Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung, das der Bundestag gestern verabschiedet und der Bundesrat heute abschließend behandelt hat.

"Wir sind froh und erleichtert, dass die nationale Übergangsregelung zur Verlegerbeteiligung nun realisiert wird. Damit bekennt sich der deutsche Gesetzgeber zu einem vielfältigen und lebendigen Buchmarkt, der von Autoren und Verlagen gemeinsam gestaltet wird. Die Regelung legt den Grundstein dafür, dass Verlage und Autoren nun weiterhin partnerschaftlich in den Verwertungsgesellschaften ihre Rechte wahrnehmen können. Es ist jetzt entscheidend, dass die gesetzliche Klarstellung auf europäischer Ebene zügig umgesetzt wird. Solange es diese nicht gibt, erhalten Verlage nur Ausschüttungen, wenn die Autoren das ausdrücklich für jedes Werk genehmigen. Sie haben keine Planungssicherheit und können ihre Produkte nicht mehr so kalkulieren, wie es gerade auch der Urheber erwartet. Außerdem werden ihnen an einigen Stellen die finanziellen Möglichkeiten fehlen, in Titel und Autoren zu investieren", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

In Folge von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) erhalten Verlage aktuell keine Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort, VG Bild-Kunst oder GEMA mehr. Zudem müssen sie die erhaltenen Ausschüttungen seit 2012 zurückzahlen.

An der dramatischen Situation, in die Verlage akut durch die anstehenden Rückzahlungen kommen, ändert sich durch die Übergangsregelung nichts. „20 bis 25 Prozent aller Verlage sind durch die Rückzahlungen existenziell gefährdet. Gerade bei den kleinen und mittleren Verlagen bilden die Ausschüttungen einen großen Anteil an ihrem Gesamtergebnis. Mit den kleinen und mittleren Verlagen ist das Rückgrat unserer vielfältigen Buchlandschaft in Gefahr, für die Deutschland weltweit vorbildlich ist“, sagt Skipis.