Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften

Bundestag verabschiedet Verlegerbeteiligung

16. Dezember 2016
Redaktion Börsenblatt
Der Deutsche Bundestag hatte gestern Abend gesetzliche Regelungen zur Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften verabschiedet. Heute wurde diesen im Bundesrat zugestimmt. Mit Verkündigung des Gesetzes werden sie in Kraft treten.

Das teilt die VG Wort in einer Presseinformation mit. Konkret gehe es um Folgendes:

  • Im Verwertungsgesellschaftengesetz (§ 27 Abs. 2 VGG) werde klargestellt, dass in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlagen – wie der VG Wort − die Verteilung der Einnahmen unabhängig davon vorgenommen werden kann, ob das einschlägige Recht durch den Urheber oder durch den Verlag in die Verwertungsgesellschaft eingebracht worden ist. Vielmehr kann die Verwertungsgesellschaft feste Quoten für beide Berufsgruppen vorsehen.
  • Ferner wurde eine Bestimmung in das Verwertungsgesellschaftengesetz aufgenommen (§ 27a VGG), wonach der Urheber nach der Veröffentlichung eines verlegten Werkes oder mit der Anmeldung des Werkes bei der Verwertungsgesellschaft zustimmen kann, dass der Verleger an den Einnahmen aufgrund der gesetzlichen Vergütungsansprüche beteiligt wird. Auch hier legt die Verwertungsgesellschaft die Quoten für Urheber und Verlage durch Beschlüsse ihrer Mitgliederversammlung fest.

Die neuen gesetzlichen Regelungen wurden der Mitteilung zufolge bereits heute im Bundesrat im sog. "Zweiten Durchgang" abschließend behandelt und werden in Kürze in Kraft treten, und zwar am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Sie stellen klar, dass gemeinsame Verwertungsgesellschaften von Autoren und Verlagen eine rechtliche Grundlage haben.

Die gemeinsame Rechtewahrnehmung entspricht der Satzung der VG Wort seit ihrer Gründung im Jahr 1958. Der Beschluss des Deutschen Bundestages sei ein erfreulich klares Signal für dieses Modell, so die VG Wort.

Die VG Wort-Geschäftsführer Robert Staats und Rainer Just erklären: "Wir begrüßen den Beschluss des Deutschen Bundestages sehr. Es ist zu hoffen, dass sich die VG Wort damit wieder schnellstmöglich und mit voller Kraft ihrer zentralen Aufgabe zuwenden kann: Eine angemessene Vergütung für Urheber und Verlage bestmöglich sicherzustellen."

Regelung auf europäischer Ebene gefordert

Dessen ungeachtet bleibe es erforderlich, dass auch auf der europäischen Ebene eine Regelung zur Beteiligung von Verlagen an Einnahmen aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen verabschiedet wird. Hier liegt bereits seit September 2016 ein Vorschlag der EU-Kommission vor, der schnellstmöglich umgesetzt werden sollte. "Es ist deshalb auch sehr zu begrüßen, dass der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Bundesregierung gebeten hat, sich für das rasche Inkrafttreten des Regelungsvorschlages der EU-Kommission einzusetzen", betont die VG Wort.