Urheberrecht

Verlegerbeteiligung kommt mit Urhebervertragsrechtsnovelle

13. Dezember 2016
Redaktion Börsenblatt
Das neue Urhebervertragsrecht und eine Neuregelung der Verlegerbeteiligung stehen unmittelbar vor der Tür: Wie die SPD-Bundestagsfraktion mitteilt, hätten sich die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt. Noch muss sich aber der Rechtsausschuss abschließend mit der Gesetzesnovelle befassen. Die zweite und dritte Lesung des neuen Gesetzes stehen diese Woche im Bundestag an.

Die SPD-Bundestagsfraktion konnte eigenen Angaben zufolge an mehreren Stellen substanzielle Änderungen des Regierungsentwurfes erreichen, wodurch die Lage der Urheber in Deutschland erheblich verbessert würde. Gleichzeitig hätten sich die Koalitionsfraktionen auf eine Neuregelung der Verlegerbeteiligung geeinigt, auf die gerade kleine und mittlere Verlage angewiesen sind.

„Die SPD-Bundestagsfraktion konnte in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner wesentliche Verbesserungen für die Urheber in Deutschland durchsetzen, für die sie sich bereits in einem im Juli veröffentlichten Thesenpapier stark gemacht hatte", heißt es in einer Erklärung. "Wir konnten die für Urheber dringend notwendige gesetzliche Klarstellung erreichen, dass auch Häufigkeit und Ausmaß der Nutzung eines Werkes bei der Frage nach der angemessenen Vergütung berücksichtigt werden müssen.

Damit Urheber ihre Vergütungsansprüche in Zukunft effektiver durchsetzen können, steht Urhebern zukünftig ein standardisierter, jährlich einforderbarer Auskunftsanspruch zu. Dieser Ankunftsanspruch besteht nur bei nachrangigen Beiträgen nicht. Im Ergebnis bedeutet das: Wer einen, für ein Gesamtwerk typischen, Beitrag leistet – zum Beispiel einen Artikel für eine Zeitung beisteuert – hat in Zukunft einen Auskunftsanspruch. Flankiert wird dieser elementare Auskunftsanspruch von einem Auskunftsanspruch in der Lizenzkette.

Wir haben zudem durchgesetzt, dass Urhebern nach zehn Jahren ein Zweitverwertungsrecht zusteht und Urheberverbände Unterlassungsklage im Fall von Verstößen gegen gemeinsame Vergütungsregeln erheben können.

Zu guter Letzt konnten wir uns mit der Union auf eine Neuregelung der Verlegerbeteiligung einigen, die vor allem für kleine und mittelgroße Verlage wichtig ist. Im Interesse einer bisher gut funktionierenden, auch die Urheber berücksichtigenden, Praxis konnten wir eine Regelung erzielen, die den europarechtlichen Vorgaben gerecht wird. Der Verlagsstandort Deutschland wird damit gesichert.“