Die Verbraucherzentrale hatte in einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung von Amazon hinsichtlich des monierten Geschäftsgebahrens gefordert − Amazon habe darauf nicht reagiert. Daher hat sich die Verbraucherzentrale NRW entschlossen, "gerichtlich klären zu lassen, ob der Dash-Button unter den aktuellen Bedingungen weiterhin verwendet werden kann", so die Medieninformation der Verbraucherschützer.
Über Amazons Dash Button, der in Haushalten angebracht werden kann, könnten Bestellungen des täglichen Bedarfs abgewickelt werden. Die Verbraucherschützer sehen bei der Funktionsweise des Dash Button jedoch verschiedene rechtliche Verstöße:
- so fehle auf der Schaltfläche der Hinweis, das per Knopfdruck sofort eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst wird. Dieser Hinweis sei bei Verträgen im Online-Handel vorgeschrieben.
- der Gesamtpreis werde erst nach der Bestellung ausgewiesen und per App mitgeteilt.
- Amazon behalte sich laut "Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen" vor, Preis und Versandkosten zu ändern, lediglich Kostensteigerungen von über 10 Prozent würden dabei kommuniziert, so die Verbraucherschützer.
- Außerdem will Amazon Ersatzartikel versenden, falls das bestellte Produkt nicht lieferbar sei.