VG Wort-Vorstand kann sich mit Beschlussvorlage nicht durchsetzen

Keine Mehrheit für korrigierten Verteilungsplan

10. September 2016
Redaktion Börsenblatt
Rätselraten im Münchner Hofbräukeller: In der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft Wort kam keine qualifizierte Zweidrittel-Mehrheit für den korrigierten Verteilungsplan der VG Wort und das geplante Rückzahlungsverfahren zustande, weil es in der Berufsgruppe der Journalisten an den notwendigen Ja-Stimmen fehlte.

Die VG Wort habe daher im Augenblick keinen Fahrplan für die Rückforderung von Verlags-Ausschüttungen sowie kein Mandat für einen Korrektur-Verteilungsplan, der die Ausschüttungen für die Jahre 2012 bis 2016 neu regelt, sagte Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang in einer ersten Reaktion. Das weitere Vorgehen der VG Wort ist nun offen. Dass es zu einer Abstimmungsniederlage kommen könnte, war in einigen Presseberichten befürchtet worden.

Laut Satzung der VG Wort müssen Satzungsänderungen und neue Verteilungspläne von einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder verabschiedet werden. Dabei muss auch immer ein bestimmtes Stimmenquorum in den sechs Berufsgruppen (Autoren und Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke / Journalisten und Autoren und Übersetzer von Sachliteratur / Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur / Verleger belletristischer Werke und von Sachliteratur / Bühnenverleger / Verleger von wissenschaftlichen Werken und von Fachliteratur) erreicht werden.

Update 11. September: Die Verwertungsgesellschaft teilte zum Ausgang der außerordentlichen Mitgliederversammlung mit, "dass die VG Wort nun nicht wie geplant mit der Geltendmachung von Rückforderungen gegenüber den Verlagen und der anschließenden Neuverteilung an die Urheber beginnen kann". Über das weitere Vorgehen werde nun "intern beraten werden". In der Stellungnahme heißt es auch, dass nicht nur die Beschlussvorlage der VG Wort, sondern auch die Anträge von Mitgliedern nicht die "in der Satzung vorgesehene Zweidrittelmehrheit in allen sechs Berufsgruppen erreichen" konnten. Gemeint ist damit auch ein Antrag des Autors Martin Vogel, der gegen die VG Wort bis zum Bundesgerichtshof geklagt hatte. Der Ausgang des Urteils, in dem die Karlsruher Richter feststellten, dass Verlegern keine pauschale Beteiligung an Nutzungsvergütungen zustehe, hatte unter anderem die außerordentliche Mitgliederversammlung notwendig gemacht.

Nach Auskunft der VG Wort wurden auf der Sitzung Änderungen des Wahrnehmungsvertrags sowie des Inkassoauftrags für das Ausland angenommen, mit denen insbesondere Vorgaben des Verwertungsgesellschaftsgesetzes (VGG) umgesetzt werden sollten.

Die nächste außerordentliche Mitgliederversammlung kündigt die VG Wort für Ende November in München an.