Helmut Kohl und seine Schadensersatzklage

Millionen-Entschädigung für Altkanzler?

25. August 2016
Redaktion Börsenblatt
Das Landgericht Köln hat am heute angesetzten Verhandlungstermin noch keine Entscheidung in der Schadensersatzklage von Altbundeskanzler Helmut Kohl gegen seinen Ghostwriter Heribert Schwan und den Verlag gefällt. Allerdings bejahte das Gericht offenbar einen Anspruch auf Entschädigung − nur die Höhe sei unklar.

Bei dem Rechtsstreit zwischen Helmut Kohl und Heribert Schwan geht es die Veröffentlichung von Zitaten in "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" (von Heribert Schwan und Co-Autor Tilman Jens), die Kohl untersagt hatte. Das Oberlandesgericht Köln hatte im Mai 2015 dem Heyne Verlag (Verlagsgruppe Random House) untersagt, das Buch weiter auszuliefern. In einem zweiten Verfahren klagt Kohl gegen seinen Ghostwriter auf eine Entschädigung von fünf Millionen Euro. Das LG Köln hat laut Medienberichten das Verfahren nun vertagt und die Kohl-Anwälte aufgefordert, Argumente für die Höhe der verlangten Entschädigungssumme beizubringen. Nächster Verhandlungstermin soll der 8. Dezember sein.

Ghostwriter muss wohl zahlen

Zwar sei damit noch keine endgültige Entscheidung gefallen, berichtet etwa dpa, aber der Vorsitzende Richter habe verlauten lassen, "dass das Gericht grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch Kohls wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts" sehe.