Preisbindungsklage des Börsenvereins

BGH entscheidet über Provisionen für Schulfördervereine

21. Juli 2016
Redaktion Börsenblatt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über die Zulässigkeit von Provisionen für Schulfördervereine verhandelt. Es geht um die Frage, ob Amazon im Rahmen seines Affiliate-Programms Fördervereine an den Umsätzen mit Schulbüchern beteiligen darf. Eine Entscheidung wird für den Nachmittag erwartet.

Nachdem das Landgericht Berlin der Argumentation des Börsenvereins, dass Amazon den gesamten Kaufpreis einbehalten müsse und daher gegen die Buchpreisbindung verstoße, gefolgt war, hat das Kammergericht Berlin das Urteil im Berufungsverfahren aufgehoben und die Revision beim BGH zugelassen.

Über den Einzelfall hinaus hat der BGH die grundsätzliche Frage zu klären, ob Händler ohne jede Einschränkung Provisionen für die Vermittlung von Buchverkäufen gewähren dürfen.