"Elektronische Bücher, die nicht als verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind, wie beispielsweise von den Autoren selbst unter Nutzung spezialisierter Plattformen veröffentlichte elektronische Bücher, fallen nicht unter die Preisbindung", heißt es in der Begründung zum Gesetz. Die Selfpublisher sehen darin durchaus Chancen: "Wir können unsere Käufer aber auch selbst einen fairen Preis bestimmen oder sie per Tweet bezahlen lassen – ganz neue Marketing-Möglichkeiten, die der Verlags-Konkurrenz verboten sind", schreibt Matthias Matting auf selfpublisherbibel.de. Bei einem Voting unter dem Beitrag wurde die Flexibilität von 53 Prozent (113 Votes) der Befragten begrüßt, 34 Prozent (72 Votes) klickten bei der Antwortmöglichkeit "gemein − Selfpublisher sollten mit Verlagen in jeder Hinsicht gleichgestellt sein" und für 13 Prozent (28 Stimmen) spielt die Preisbindung überhaupt keine Rolle.
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"Die Aufzählung der buch nahen Produkte, die gem. § 3 BuchPrG der Preise unterliegen, also Produkte, die Verlagserzeugnisse substituieren und reproduzieren, wird jetzt wie folgt ergänzt: " wie z.B. zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher und vergleichbare elektronische Verlagserzeugnisse".
Diese Definition ist dermaßen schwammig und erklärungsbedürftig, daß sie ihren Zweck vollkommen verfehlt. Wäre nicht
Ein Buch ist alles, was eine ISBN trägt.
eine sauberere Definition? Autoren und Verlage -- auch Veröffentlichungsplattformen sind Verlage --, die ihre Produkte im Handel absetzen (= verkaufen oder lizenzieren) wollen, vergeben diesen die internationale Standardbuchnummer (ISBN). Wer sein Werk nur an die Verwandtschaft verschenken will, gibt ihm keine ISBN und hier ist auch keine Preisbindung nötig.
Obige Definition würde auch das Problem der Hörbücher und Kalender lösen: Mit ISBN sind sie preisgebunden, ohne ISBN eben nicht. Ebenso unproblematisch ist das Antiquariat.
Die Zahl der im Handel befindlichen Bücher ohne ISBN ist verschwindend gering, und wenn diese meist lokal begrenzt angebotenen Bücher nicht preisgebunden sind, geht das Verlagswesen nicht unter.
Die ganze Definition läßt sich ebenfalls auf Zeitschriften und Zeitungen Eins-zu-eins umsetzen, denn sie alle besitzen eine ISSN, die der ISBN gleichzusetzen ist.