Mit dem Gesetzesentwurf wird laut Mitteilung des Bundestages die EU-Richtlinie 2014/26/EU "über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerten für die Online-Nutzung im Binnenmarkt" geregelt. Damit werde ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) eingeführt, das das bestehende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ablöst.
Die Reform soll zudem Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Geräte- und Speichermedienvergütung schneller und effizienter gestalten, die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschafen effizienter machen und den gesetzlichen Anspruch auf die Geräte- und Speichermedienvergütung gegenüber den Vergütungsschuldnern sichern, heißt es in der Mitteilung des Bundestags.
Bundestag setzt sich für Verlegerbeteiligung ein
Zudem verabschiedete der Bundestag eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird zu prüfen, ob eine nationale Regelung zur Beteiligung der Verleger vor allem an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus der gesetzlichen Privatkopievergütung in Betracht kommt. Gegebenenfalls soll die Regierung dazu Vorschläge vorlegen.
Zugleich solle die EU-Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, auf dessen Grundlage Verleger europaweit an den bestehenden gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber beteiligt werden können.
In einer Stellungnahme begrüßt die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) "im Grundsatz". Die Vorgaben der EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung "werden im Wesentlichen sinnvoll umsetzt", so die VG Wort. Bemängelt wird die "Vielzahl von neuen Verpflichtungen", "die den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten zu Lasten der Ausschüttung deutliche erhöhen werden".
Und der Hauptkritikpunkt: "Die für die betroffenen Verwertungsgesellschaften (VG WORT, GEMA, VG Bild-Kunst, VG Musikedition) zentrale Frage der Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen wird durch das Verwertungsgesellschaftengesetz nicht geregelt." Das sei zu bedauern, "weil eine verlässliche rechtliche Grundlage aufgrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 11. November 2015 (Reprobel ./. Hewlett Packard) und des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2016 (Vogel ./. VG WORT) dringend erforderlich sei. Die oben genannte Entschließung des Bundestags werde daher von der VG Wort begrüßt.
Eine glatte Lüge ist: "Due Frage der Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen wird durch das Verwertungsgesellschaftengesetz nicht geregelt."
Natürlich wird sie geregelt: sie ist nicht vorgesehen und war dadurch über Jahre illegal und vorsätzlicher Betrug.