Wie die Preisbindungsexperten erwartet hatten, unterstreicht das Gericht, dass es sich bei der beanstandeten Aktion um ein Verschenken handele, denn das E-Book werde kostenlos abgegeben. In dem Beschluss heißt es: "Eine Schenkung ist weder umgangssprachlich noch rechtlich mit einem Verkauf gleichzusetzen." Paragraf 3 des Buchpreisbindungsgesetzes untersage ausschließich den Verkauf preisgebundener Bücher zu einem anderen als dem festgesetzten Preis. Eine Einbeziehung auch der Schenkung würde den Wortlaut des Gesetzes überdehnen. Außerdem beschied das Gericht: "Die Kammer vermag auch nicht der von den Antragsstellerinnen vertretenen Auffassung zu folgen, eine kostenlose Abgabe sei ein Verkauf mit einhunderprozentigem Preisnachlass. Vielmehr stellt ein hundertprozentiger Preisnachlass nach hiesigem Dafürhalten eine Schenkung dar."
Geklagt hatten die Genossenschaft eBuch sowie die Buchhandlung Schwarz auf Weiß in Bad Säckingen, die in der Aktion einen Verstoß gegen die Preisbindung sehen. Das Verfahren geht nun in die nächste Runde. Der Verfahrenswert wird mit 40 000 Euro angegeben. Stein des Anstoßes war die unentgeltliche Download-Aktion von "Illuminati", die Amazon und Bastei Lübbe zu Jahresbeginn durchgeführt hatten
Ich hingegen kann meine Freude nicht gänzlich verhehlen, dass sich die Urteilsbegründung des Gerichtes nahezu vollkommen mit meiner in mehreren Kommentaren zu dem Thema vorgebrachten Auffassung deckt. Wie gesagt, Justitia ist blind ... aber nicht blöd. Vielleicht hätte ich Anwalt werden sollen, für die Kanzlei, welche die Anwälte der eBuch stellt, hätte es wohl allemal gereicht.
Aber mal ernsthaft, ich hoffe doch sehr, dass es jetzt nicht zu einer Runde um Runde hinausgezögerten, aussichtslosen Schlacht durch alle Instanzen kommt, damit am Ende doch nur die Erkenntnis bleibt, dass die eBuch tausende Euros ihrer Mitglieder für einen derart unsinnigen Kreuzzug versenkt hat.
Vielmehr sollte das Geld beispielsweise für Regionalmarketing und Prozessoptimierung im stationären Sortiment verwendet werden, also an den Fronten, an denen es gegen Amazon auch wirklich noch etwas zu gewinnen gibt.
Oder um es mit Sun Tzu zu sagen: „Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht.“
Ich kann mich noch sehr gut an ihre Kommentare erinnern, alles war vorhersehbar und ist auch richtig, logisch und steht nicht anders im Gesetz. Ich bin ebenso froh wie sie, dass Justitia hier korrekt entschieden hat und keinen Beigeschmack hinterlassen hat.
Was allerdings nachdenklich stimmt, ist die erwähnte Verzögerung der Meldung. Ebenfalls die im Vorfeld der Entscheidung zur Schau getragene Überheblichkeit der Kläger, die vetretende Anwaltskanzlei hat übrigens nun ein schlechteres Win/Loose-Verhältnis, nicht wahr, Herr Borsche?
Auch ich werde nur schwer mein Lächeln los nach dieser Meldung, das geb ich sehr gerne zu.