Der VS will sich weiter "für die Verwirklichung angemessener Vergütungen" einsetzen. Es gehe um "Verbesserung und nicht Verwässerung der bisherigen Regelung". Die Neuauflage des Gesetzentwurfs werfe "Bemühungen und Forderungen der Urheberinnen und Urheber in die Abhängigkeit des letzten Jahrhunderts zurück", so die Stellungnahme des Schriftstellerverbands VS.
"Der VS hält am Grundsatz fest", so Eva Leipprand, "dass jede Art der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne Ausnahme angemessen vergütet werden muss." Auch dürfe ein erleichtertes Rückrufrecht nicht nur für Pauschalverträge gelten und seine zeitliche Befristung solle in Verhandlungen zwischen Urhebern und Verlagen ausgehandelt werden.
Auskunftsrecht und Verbandsklagerecht müssten wieder deutlicher die Interessen der Urheberinnen und Urheber widerspiegeln, die schließlich kreative Grundlage und Impulsgeber der gesamten Buchbranche seien.
"Verlage und Autorenschaft müssten im wechselseitigen Interesse gemeinsam auf die Novellierung des Urhebervertragsrechts in dem Sinne einwirken, dass alle Beteiligten der Gefährdung des „Kulturguts Buch" durch Piraterie und internationale Digitalkonzerne die Stirn bieten können", so der Vize-Vorsitzende des VS Imre Török.
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