Urhebervertragsrecht

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf

16. März 2016
Redaktion Börsenblatt
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht verabschiedet. Damit entfällt auch die ursprünglich geplante Rückruffrist von fünf Jahren für dem Verlag übertragene Rechte, die der erste Referentenentwurf noch vorsah.

Bundesjustizminister Heiko Maas bezeichnete den Regierungsentwurf als "guten Kompromiss". "Mit unserem Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass sich Urheber und Verwerter wieder auf Augenhöhe begegnen. Wir stärken die Position der Kreativen bei den Vertragsverhandlungen, ohne die Geschäftsmodelle der Verwerter zu gefährden", erklärte der Minister.

Den Gesetzentwurf im vollständigen Wortlaut finden Sie unten.