Urhebervertragsrecht
Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf
16. März 2016
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht verabschiedet. Damit entfällt auch die ursprünglich geplante Rückruffrist von fünf Jahren für dem Verlag übertragene Rechte, die der erste Referentenentwurf noch vorsah.