VS-Stellungnahme zum Referentenenwurf Urhebervertragsrecht

Schriftstellerverband begrüßt Fünf-Jahres-Regel

19. Februar 2016
Redaktion Börsenblatt
In einer Stellungnahme erklärt der VS Verband Deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller, dass der Referentenentwurf Urhebervertragsrecht (UrhVR) "in die richtige Richtung" gehe. Zudem fordert der VS, dass das E-Book in Bezug auf Buchpreisbindung und Mehrwertsteuer als Buch und damit Kulturgut behandelt wird.

In einer gemeinsamen Beratung hätten der Bundesvorstand des VS und die VS-Landesvorsitzen­den insbesondere folgende Punkte noch einmal bestätigt, teilte der Verband mit:

Schon seit 2002 stehe der Anspruch auf angemessene Vergütung im Urheberrechtsgesetz. Bisher hätte die Höhe von angemessenen Vergütungen für literarische Texte und Übersetzungen jedoch branchenweit nicht durchgesetzt werden können, so der VS, sondern nur mit einzelnen Verlagen bestimmt werden. Eine Reform des Urhebervertragsrechts sei deswegen dringend erforderlich. Die Vorschläge aus dem Referentenentwurf gingen insoweit in die richtige Richtung. "Gerade wir als Autorinnen und Autoren schaffen in unserem Leben eine begrenzte Anzahl an Werken und wollen auf deren Verwertung mehr Einfluss nehmen können. Selbstverständlich sind wir bereit, bei den Verhandlungen auch die differenzierte Struktur der Branche zu berücksichtigen und differenzierte Lösungen zu finden. Es geht uns um den Erhalt einer funktionierenden Verlagslandschaft, insbesondere auch mit kleineren Verlagen, die der Vielfalt der Literaturen dienen", formuliert der VS.

Der VS befürworte den im Referentenentwurf vorgesehenen Rückrüf von Nutzungsrechten nach dem Ablauf von fünf Jahren. "Wir wollen, dass unsere Mitglieder wieder an die Rechte an ihren Werken kommen können. Um Vertragspartner auf Augenhöhe zu werden, plädieren wir für die Rückholbarkeit der Rechte", so die VS-Vorsitzende Eva Leipprand. Die

Laut VS bedarf müsse auch die Frage des rechtlichen Charakters eines "Nutzungsvertrages" für ein digitales Buch dringend gesetzlich geklärt werden. Auch bei E-Books handle es sich um Texte geistiger Schöpfung, die mit Unterstützung von Lektoraten und Verlagen zu Büchern werden und die als Güter der Kultur zu behandeln sind. "Wir fordern deswegen, dass das E-Book rechtlich als Buch und damit Kulturgut und nicht als Dienstleistung behandelt wird. Das gilt für die Frage der Buchpreisbindung ebenso wie für die mehrwertsteuerliche Behandlung", so der VS. Der Börsenverein dagegen kritisiert den Referententwurf, insbesondere auch die Fünf-Jahres-Frist (die Argumente sind etwa hier zusammengefasst: "Wir fordern Sachpolitik statt Interessenpolitik").

Die vollständige Stellungnahme des VS (datiert auf den 23. Dezember) zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums findet sich hier.

Das Bundeskabinett hat Anfang Februar den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die bisher für gedruckte Bücher geltende Buchpreisbindung ausdrücklich auf elektronische Bücher auszudehnen (siehe Archiv: "Der feste Ladenpreis für E-Books soll Gesetz werden").