Wissenschaft hat Vorrang vor Urheberrecht

Forscher dürfen Anne Franks Tagebücher nutzen

30. Dezember 2015
Redaktion Börsenblatt
Textpassagen aus den Tagebüchern von Anne Frank dürfen für wissenschaftliche Zwecke kopiert und veröffentlicht werden: Die Freiheit der Wissenschaft habe Vorrang vor dem Urheberrecht, urteilte das Landgericht Amsterdam am Dienstag in einem Zivilverfahren in erster Instanz.

Der von Anne Franks Vater Otto gegründete Anne Frank Fonds in Basel, der Projekte gegen Rassismus unterstützt, wollte ein Verbot einer geplanten wissenschaftlichen Gesamtausgabe erreichen. Der Fonds hält die Urheberrechte an Anne Franks Tagebüchern; Otto Frank starb 1980 in der Schweiz. Die im Amsterdamer Versteck entstandenen Tagebücher des 1944 deportierten Mädchens, die zu den bekanntesten Zeugnissen der Holocaust-Literatur zählen und vielerorts in der Schule Unterrichtsstoff sind, sind im Besitz des niederländischen Staates, der sie der Amsterdamer Anne-Frank-Stiftung als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt hat. Die Stiftung wollte ursprünglich 2016 eine neue Gesamtausgabe der Tagebücher veröffentlichen, hat dieses Projekt aber zunächst aufgegeben.

Das Gericht urteilte, der Fonds habe keine Argumente gegen eine Verwendung der Tagebuchtexte in einer wissenschaftlichen Studie. Das Urheberrecht endet zwar auch nach niederländischem Recht 70 Jahre nach Anne Franks Tod (1945), das heißt, ab 1. Januar 2016 wären die Texte gemeinfrei. Die französische Parlamentsabgeordnete Isabelle Attard etwa möchte deshalb die Originalversion der Anne Frank-Tagebücher auch zum 1. Januar im Internet verfügbar machen. Der Basler Anne Frank Fonds argumentiert jedoch, Otto Frank habe die Tagebuchaufzeichnungen seiner Tochter erst lesbar gemacht und sieht den 1980 verstorbenen Otto Frank als "Mitautor" - weshalb das Urheberrecht erst 2051 ende. Auf ihrer Website weist sie zudem darauf hin, dass in einigen Ländern "eine Schutzdauer von 50 Jahren für erstmals nach dem Tod des Autoren veröffentlichte Werke gilt, welche erst ab dem Datum der ersten Veröffentlichung zu laufen beginnt". Diesem letzten Punkt gaben die Amsterdamer Richter am Dienstag insofern Recht, dass sie unabhängig von einer möglichen Mitautorenschaft Otto Franks befanden, dass das Urheberrecht bis 2036 gilt, da 1986 das Tagebuch mit bis dahin unveröffentlichten Texte von Anne Frank erschienen waren.

Das Tagebuch wurde am 25. Juni 1947 in den Niederlanden erstmals veröffentlicht. Es gab drei Fassungen: Anne Franks originale Aufzeichnungen, die bereits von ihr in Hinblick auf eine Veröffentlichung veränderte Textfassung und die von ihrem Vater Otto Frank bearbeitete Fassung, bei der etwa Passagen zu ihrer Sexualität weggelassen werden. 1986 erschien eine textkritische Edition mit zuvor unveröffentlichten Texten, 1991 das vom Basler Fonds autorisierte "Das Anne Frank Tagebuch", das ein Viertel umfangreicher ist als die vorige Fassung.

Der Basler Fonds, der in dem Rechtsstreit die Kosten des Verfahrens tragen und der Amsterdamer Stiftung 25.000 Euro zahlen muss, weist auf seiner Website darauf hin, dass die Übersetzungen der Tagebücher geschützt seien und das Urheberrecht hier erst 70 Jahre nach dem Tod des jeweiligen Übersetzers ende.