Börsenverein zum saudi-arabischen Todesurteil gegen Lyriker

Bundesregierung soll sich für Ashraf Fayadh einsetzen

25. November 2015
Redaktion Börsenblatt
Der Börsenverein ist entsetzt, dass ein Gericht in Saudi-Arabien den Lyriker Ashraf Fayadh (35) zum Tode verurteilt hat. "Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Politik gegenüber Saudi-Arabien zu überprüfen und sich kompromisslos für Ashraf Fayadh und für die Freiheit des Wortes einzusetzen", erklärt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Der Börsenverein habe mit großem Entsetzen zur Kenntnis nehmen müssen, dass Ashraf Fayadh von einem Gericht in Saudi-Arabien zum Tode verurteilt wurde. "Das Urteil zeigt in erschreckender Weise, wie das Menschenrecht der Meinungsfreiheit in vielen Teilen der Welt mit Füßen getreten wird. Autoren und Verleger, die von der Freiheit des Wortes Gebrauch machen, sind in ihrer Existenz bedroht und müssen um ihr Leben fürchten", so Alexander Skipis in einer Mitteilung des Börsenvereins. Das sei für die Buchbranche, deren Tätigkeit auf der freien Meinungsäußerung und dem freien Publizieren beruht, nicht hinnehmbar.

Seit 2014 ist Ashraf Fayadh in Haft, weil er mit seinem 2008 erschienenen Gedichtband "Instruction Within" angeblich atheistische Propaganda betrieben haben soll. Ursprünglich verurteilt wurde er zu vier Jahren Gefängnis und 800 Peitschenhieben. Nachdem sein Einspruch abgelehnt wurde, kam es zur Verschärfung des Urteils, so der Börsenverein.

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Auch Amnesty International (USA) ruft auf seiner Website dazu auf, an den saudi-arabischen Köing sowie den Justizminister zu schreiben und die Freilassung von Ashraf Fayadh zu fordern (die Adressen werden abgegeben).

Fayadh ist als Nachkomme palästinensischer Flüchtlinge ein Staatenloser, berichtet die "Deutsche Welle". Er lebe zwar seiner Geburt in Saudi-Arabien, sei aber kein Staatsbürger des Königreichs.