Berufungsklage gegen Buchscan-Projekt

US-Autoren verlieren gegen Google

19. Oktober 2015
Redaktion Börsenblatt
Im von der Authors Guild angestrebten Berufungsverfahren hat der U.S. Court of Appeals bei der Klage gegen Google wegen unerlaubten Kopierens von Büchern das vorinstanzliche Urteil bestätigt. Danach entspricht das Einscannen und die Verbreitung von kurzen Auszügen ("Snippets") dem "Fair Use" des US-amerikanischen Urheberrechts.

Das Buchscan-Projekt würde nicht das Urheberrecht verletzen, entschied laut "Publishers Weekly" jetzt auch der U.S. Court of Appeals für den Second Circuit als zuständige Berufungsinstanz. Mit dem Urteil bestätigte das Gericht das vorinstanzliche Urteil aus dem Jahr 2013. Die Authors Guild hatte ihre Klage ursprünglich 2005 eingereicht und Google vorgeworfen, durch das Buchscan-Projekt (Google Books) gegen das Urheberrecht zu verstoßen − etwa durch Auszüge ("Snippets") der Texte in der Online-Suche sowie die Bereitstellung der eingescannten Bücher für teilnehmende Bibliotheken.

Das US-Berufungsgericht wies jetzt auch den Antrag der Autorenvereinigung zurück und bestätigte das Urteil von Richter Denny Chin 2013 zugunsten von Google. Der Second Circuit sei der Auffassung, berichtet "Publishers Weekly", dass das Einscannen eine "transformative Nutzung" ist. Das Gericht folgte damit nicht der Auffassung der Authors Guild, dass Google einen Ersatz für die Werke selbst biete, da die öffentliche Anzeige der Texte begrenzt sei. Gegen die Verwendung von "Snippets", die das Auffinden der Werke erleichtere, habe das Gericht ebenfalls keine Einwände. Dass Google kommerzielle Interessen verfolge, reiche nicht aus, um einen Verstoß gegen das "Fair Use" auszusprechen. Die Verbreitung digitaler Kopien an teilnehmende Bibliotheken sei kein Rechtsverstoß durch Google.

Nach dem Urteil kann die Authors Guild jetzt nur noch den U.S. Supreme Court als letzte Instanz anrufen. Die Autorenvereinigung kündete bereits eine entsprechende Petition an das höchste Gericht an. "Amerika verdankt seine blühende literarische Kultur dem Schutz des Urheberrechts", wird Mary Rasenberger  von der Authors Guild in "Publishers Weekly" zitiert. Der Second Circuit habe die Gefahren des Buchscan-Projekts von Google für die Autoreneinkünfte nicht richtig eingeschätzt. Nun vertraue die Autorenvereinigung darauf, dass der Supreme Court das Urteil korrigiere.