Demnach werden laut Börsenverein nationale Buchpreisbindungssysteme wie das sowohl für gedruckte wie für elektronische Bücher geltende deutsche Buchpreisbindungsgesetz durch das geplante Freihandelsabkommen TTIP in keiner Weise beeinträchtigt werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass auch US-amerikanische E-Book-Plattformen beim Verkauf deutschsprachiger E-Books an Kunden mit Sitz in Deutschland dazu verpflichtet sind, den vom deutschen Verlag gebundenen Ladenpreis anzuwenden und Verstöße gegen diese Pflicht effektiv sanktioniert werden können.
Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, begrüßte Malmströms Klarstellung: "Für den deutschen und europäischen Buchmarkt ist die offizielle Zusage der EU-Kommission, die Buchpreisbindung auf keinen Fall zum Gegenstand von TTIP-Verhandlungen zu machen, ein großer Gewinn. Damit konnten wir unser zentrales Anliegen in Bezug auf die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen umsetzen. Dafür bedanken wir uns bei EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström ebenso wie bei Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die die Buchbranche in diesem Punkt unterstützt haben. Den weiteren Verlauf der Verhandlungen wird der Börsenverein mit großer Aufmerksamkeit weiter begleiten."
Die Buchpreisbindung ist seit 2002 in Deutschland gesetzlich geregelt. Sie ist Garant für Qualität und Vielfalt auf dem Buchmarkt. Deutschland als zweitgrößter Buchmarkt der Welt profitiert erheblich davon mit seinen filigranen Buchhandels-Strukturen und einer vielfältigen Verlagslandschaft. Die Buchpreisbindung führt zudem dazu, dass der durchschnittliche Buchpreis deutlich niedriger ist als in Ländern ohne Buchpreisbindung.