Berliner Gedankenexperiment

"Das Urheberrecht ist nicht übertragbar"

2. September 2015
Redaktion Börsenblatt
Rechte von Urhebern und Verwertern trennen, Nutzungsrechte zeitlich begrenzen, mehr Konkurrenz: In die EU-weite Debatte um das Urheberrecht bringt sich eine neue Expertengruppe ein – mit einem 16-seitigen Papier, genannt „Berliner Gedankenexperiment“. 

Den Autoren des „Berliner Gedankenexperiments“ geht es grundsätzlich um Vorschläge zum Thema, weniger um Details. Wichtig ist ihnen vor allem, die Balance zwischen Urhebern und Verwertern neu auszutarieren. Basis sind die „Leitlinien für ein Urheberrecht für die digitale Welt in Form eines Regelungssystems für kreative informationelle Güter“ – sie wurden 2011 von dem Verein Internet & Gesellschaft Collaboratory veröffentlicht, den auch Google mitträgt.

Gedanken aus dem „Berliner Gedankenexperiment“ (Auswahl):

  • Die Autoren wenden sich gegen das Konzept der abgeleiteten Rechte. Ihr Vorschlag: „Das Urheberrecht wird auf den Urheber ausgerichtet und kann nicht auf einen Verwerter übertragen werden.“ Verwerter erwerben stattdessen eine sogenannte umfassende oder eingeschränkte Werknutzungsbewilligung.
  • Exklusivvereinbarungen auf unbestimmte Zeit halten die Autoren für ein Auslaufmodell – was den Wettbewerbsdruck für Verwerter erhöht. „Der Autor kann dem Unternehmen nur für einen bestimmten Zeitraum (z.B. für fünf Jahre) ein Exklusivversprechen einräumen“, schlagen sie vor. Während dieser Zeit könne das Unternehmen gegen Trittbrettfahrer aus seinem Verwerterrecht vorgehen – Anfangsinvestition seien so geschützt. Im Anschluss soll alles verhandelbar sein: Nach dem “Berliner Gedankenexperiment“ kann der Urheber dann auch anderen Unternehmen die Nutzung gestatten – oder das Recht selbst verwerten. Im Blick haben die Autoren des Papiers dabei augenscheinlich vor allem Großunternehmen: „Der Konzern kann seine Produktionen weiterhin vertreiben, muss sich aber im Zweifel im Wettbewerb mit anderen Anbietern behaupten.“
  • Diese Auffaltung hält das Papier für notwendig und nützlich. Der Urheber profitiere hierbei sowohl von der Erst- als auch von weiteren Publikationen über vertraglich vereinbarte Vergütungen und gesetzliche Beteiligungsansprüche – „die Allgemeinheit wiederum profitiert vom hierdurch ermöglichten freien Wettbewerb.“

Das „Berliner Gedankenexperiment“ (PDF) im Web – bei iRights.

Zu den Autoren: In der Gruppe vertreten sind neun Forscher, Berater und Publizisten; neben Dirk v. Gehlen (Süddeutsche Zeitung) gehören dazu unter anderen Jeanette Hofmann (Wissenschaftszentrum Berlin), Till Kreutzer (iRights) und Leander Wattig (Verlagsberater, Dozent an der Universität der Künste Berlin). Beratend ist auch der ehemalige Musik-Manager Tim Renner dabei, Kulturstaatssekretär in Berlin.