Länder entscheiden über Durchführung

Messen können stattfinden

8. Mai 2020
Redaktion Börsenblatt
Künftig sollen die Bundesländer darüber entscheiden, ab wann die Durchführung von Messen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt ist. Zudem werden Messen nicht mehr als  Großveranstaltungen betrachtet. Das ist sicher ein wichtiges Signal für die Frankfurter Buchmesse (14.−18. Oktober).
Das berichtet der AUMA, der Verband der Deutschen Messewirtschaft. Die Entscheidung sei das Ergebnis der Vereinbarungen von Bundesregierung und Bundesländern am 6. Mai.

"Wichtiger Schritt in Richtung Neustart der Messewirtschaft"

AUMA-Geschäftsführer Jörn Holtmeier sagt dazu: "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Neustart der Messewirtschaft, denn Messen werden als Innovations- und Kooperationsplattformen für die Erholung der deutschen Wirtschaft kurz- und mittelfristig wichtige Impulse geben."
  • Die deutschen Messeveranstalter und auch der AUMA stünden den zuständigen Behörden mit ihrer Expertise und Erfahrung in der Durchführung von Messen beratend zur Verfügung.
  • Der AUMA habe bereits Vorschläge dazu ausgearbeitet, die auch hohe Anforderungen für Hygiene- und Abstandsregeln bei der Durchführung von Messen erfüllen.

Öffnung der Grenzen entscheidend

Ein wichtiges Signal für die Messen sei, so Holtmeier, auch die von den Ländern geplante schrittweise Öffnung der Hotel- und Gastronomiebetriebe. Entscheidend für den Erfolg von Messen im zweiten Halbjahr sei dann auch die Öffnung der Grenzen und die Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Geschäftsreiseverkehrs.