Stimulierung des privaten Verbrauchs

Coronaschecks: HDE fordert 500 Euro pro Kopf

27. April 2020
Redaktion Börsenblatt
Am Wochenende hatten die Grünen angesichts der Corona-Krise Einkaufsgutscheine in Höhe von 250 Euro je Einwohner vorgeschlagen − heute setzt der Handelsverband Deutschland (HDE) noch einen drauf, fordert einen Coronascheck in Höhe von 500 Euro pro Kopf. Das würde einen Nachfrageschub von rund 40 Milliarden Euro auslösen.

Damit soll nach Vorstellung des HDE die auf einem historischen Tiefststand verharrende Konsumstimmung und somit die Binnenkonjunktur wieder angekurbelt werden. "Die Binnenkonjunktur war über die letzten Jahre der Stabilitätsanker für die gesamte Volkswirtschaft. Das kann auch nach Corona wieder gelingen. Wenn die Bundesregierung einen starken Konsumimpuls setzt", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Der HDE schlägt Coronaschecks in Höhe von 500 Euro für jeden Bürger vor. Angesichts der weltweiten Einschränkungen aufgrund des Coronavirus sei der Export mit hohen Unsicherheiten belastet. Umso mehr müsse es darum gehen, zumindest die Binnenkonjunktur zu stabilisieren. Die private Konsumnachfrage sei auch deshalb ein wichtiger Impulsgeber für die Gesamtwirtschaft, weil sie auch in vorgelagerten Wirtschaftsstufen für Belebung sorge.

"Wir brauchen ein starkes Aufbruchssignal"

Starten sollte die Ausgabe der Coronaschecks nach Auffassung des HDE, sobald die Infektionsrisiken durch das Coronavirus beherrschbar geworden sind und sich weite Bereiche der Wirtschaft auf die Rückkehr zur Normalität vorbereiten. "Wir brauchen dann ein starkes Aufbruchssignal für Verbraucher und Unternehmen – auch zur Verbesserung der Stimmung", so Genth weiter.

Ein staatlicher Konsumimpuls von 500 Euro je Einwohner würde einen gesamtwirtschaftlichen Nachfrageschub von bis zu 40 Milliarden Euro auslösen, der sich durch Multiplikatoreffekte weiter verstärke. Von den Coronaschecks sollten alle Bürger gleichermaßen profitieren. Deshalb sollten diese auch nicht mit anderen Transfers verrechnet werden.

  • Nach dem HDE-Konzept könnten Arbeitnehmer das Geld über die Lohnabrechnung erhalten, wobei über die Anzahl der Kinderfreibeträge auch Minderjährige erfasst werden könnten. Die Finanzämter würden dann eine Erstattung an die Arbeitgeber vornehmen.
  • Für Rentner schlägt der HDE eine Auszahlung über die Rentenkasse,
  • für Transferempfänger über die Arbeitsämter vor.
  • Für Freiberufler, Selbständige, andere Unternehmer und sonstige Personen könnte laut HDE ein ähnliches Antrags- und Auszahlungsverfahren helfen, wie es bereits für die Soforthilfen an Soloselbständige entwickelt wurde.