Lockdown in der Schweiz

Interesse an E-Books sprunghaft angestiegen

9. April 2020
Redaktion Börsenblatt

In der Schweiz ist seit dem 17. März zur Eindämmung der Corona-Pandemie unter anderem auch der stationäre Buchhandel geschlossen − das ließ den Umsatz mit E-Books innerhalb kürzester Zeit um fast die Hälfte nach oben schnellen.

Das zeigt eine Sonderauswertung von GfK Entertainment in Kooperation mit dem Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV).  Während der E-Book-Markt in der Deutschschweiz Anfang März noch etwa das Niveau der Vorwochen aufwies, habe er zum Monatswechsel bereits ein Wachstum von 48 Prozent (Absatz) bzw. 47 Prozent (Umsatz) verzeichnet, wie die Marktforscher mitteilen.

Romane gefragt

Besonders beliebt seien derzeit belletristische E-Books, also insbesondere Romane, die über drei Viertel (78 Prozent) aller verkauften digitalen Titel ausmachen. Zu den Bestsellern zählen Schweizer Autoren wie Christine Brand, Hansjörg Schneider und Gabriel Anwander.

Buchmarkt insgesamt im Minus

Der Deutschschweizer Buchmarkt insgesamt vermeldete im Zuge der aktuellen Krisensituation zunächst deutliche Rückgänge und büßte innerhalb eines halben Monats rund 35 Prozent seiner Gesamtmarkt-Umsätze ein, heißt es weiter. Zum Höhepunkt des Ostergeschäftes − und flankiert von kreativen Massnahmen des Einzelhandels wie Telefon- und Social-Media-Beratungen sowie Auslieferungen über Velokurier oder Abholfächer − würden die Werte auf tieferem Niveau nun aber erst einmal wieder ins Plus drehen und hätten sich in der Kalenderwoche 14 um mehr als ein Viertel steigern können. Insbesondere Kinder- und Jugendbücher würden verstärkt nachgefragt, so GfK Entertaiment. 

GfK Entertainment ermittelt als offizieller Branchendienstleister die Kennzahlen und Bestsellerlisten des Schweizer Buchmarktes im Auftrag des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verbandes SBVV.

Lockdown in der Schweiz

Seit 17. März bis voraussichtlich 19. April sind alle Verkaufslokale in der Schweiz grundsätzlich geschlossen − mit ähnlichen Ausnahmen wie in Deutschland. Details stehen in der COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates.