Praxistipps und ein Erfahrungsbericht aus dem Buchhandel

Kurzarbeit beantragen - wie geht das eigentlich?

24. März 2020
Redaktion Börsenblatt
Die Buchhandlung "Tatort Taraxacum" im ostfriesischen Leer hat schon in der vergangenen Woche Kurzarbeitergeld für ihr Team beantragt. Welche Erfahrungen hat Inhaberin Heike Gerdes dabei gemacht? Ihr Fazit, dazu Tipps, alle Antragsformulare zum Download und zwei hilfreiche Videos der Bundesagentur für Arbeit.
Diese Erfahrungen hat Buchhändlerin Heike Gerdes gemacht

"Wir haben für unser Team direkt in der vergangenen Woche Kurzarbeitergeld beantragt. Bei uns sind zwei ausgebildete Buchhändlerinnen beschäftigt, im Café, das zur Buchhandlung gehört, arbeiten ein Restaurantfachmann und eine Köchin. Außerdem haben wir drei Aushilfen.

Obwohl das Café ja eigentlich geöffnet bleiben durfte, habe ich schon am Dienstag vor einer Woche bei der örtlichen IHK angerufen und mich nach dem Kurzarbeitergeld erkundigt. Ich habe mir einfach Sorgen gemacht, weil viele ältere Gäste ins Café kamen. Die Ansteckungsgefahr war mir zu groß, für meine Kunden, aber auch für meine Mitarbeiter.

Die IHK hat mich dann an die Arbeitgeberhotline der Arbeitsagentur verwiesen, die mir ein ganzes Paket mit Links und Formularen zusammengestellt hat. Wichtig fürs Ausfüllen ist die Betriebsnummer. Beide Anlaufstellen waren sehr, sehr hilfsbereit. Ich gehe davon aus, dass mein Antrag bewilligt wird. Mehr kann ich im Moment nicht machen. Einen Zwischenbescheid konnte mir bei der Arbeitsagentur niemand versprechen.

Meine Steuerberaterin hat mir nun den Rat gegeben, meinen Mitarbeiter*innen zunächst einen Abschlag in Höhe des Nettolohns bis zum Lockdown Mitte März zu zahlen. Und die Fehlstunden ans Lohnbüro zu melden, das die Daten dann ans Arbeitsamt weiterleitet. Die Sache ist also auf dem Weg – und ich hoffe, es läuft alles.

Als Zeitraum für die Kurzarbeit habe ich auf Rat der Arbeitsagentur Ende Dezember eingetragen – vermutlich soll der Aufwand für unter Umtänden zu kurz gemeldete Fristen so klein wie möglich gehalten werden. Auch unser Amt für Wirtschaftsförderung habe ich angeschrieben. Es wird alle Unternehmen, die sich gemeldet haben, per Mail über Förderpakete auf dem Laufenden halten.

Ich habe einen Webshop, der jetzt ein bisschen genutzt wird, aber nicht so wie ich mir das erhofft hatte. Im Laden bin ich pro Tag zwei Stunden lang telefonisch erreichbar – und es rufen wirklich viele Stammkunden an, die Bücher bestellen und mit denen ich eine Übergabe auf Rechnung vereinbare.

Wir hatten auch viele Veranstaltungen geplant, die sich nun verschieben, bei manchen hängen größere Tourneen dran. Wir können nur hoffen, dass viele Kunden ihre Tickets behalten und uns auf diese Weise unterstützen. Wir spüren eine große Solidarität – und werden mit den Künstlern natürlich anteilig abrechnen, falls Termine nicht nachgeholt werden können.

Sehr gefreut hat mich eine Rundmail der Gema, die im Moment die Gebühren für die Musikwiedergabe im Café und im Laden aussetzt. Das ist zwar ein Tropfen auf den heißen Stein, aber im Moment hilft uns jede noch so kleine Ersparnis. Viele Buchhändlerinnen und Buchhändler haben zwar für ihre Angestellten vorgesorgt, sind selbst aber für solche Krisenzeiten nicht abgesichert."

Tipps zum Thema Kurzarbeitergeld

(Quelle: Landesverband Nord des Börsenvereins)

  • Haben Sie schon Kurzarbeitergeld (KUG) angezeigt und beantragt? Bis zum 31. März müssen Anzeige und Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen sein, um rückwirkend für den Monat März beantragen zu können. Generell gilt: Die Anzeige muss innerhalb des Kalendermonats, in dem die Kurzarbeit beginnen soll, in der Arbeitsagentur eingehen.
  • Unternehmen, die online registriert sind, können Anzeige und Antrag auch digital bei der Agentur für Arbeit einreichen - ansonsten müssen die Unterlagen persönlich übergeben oder verschickt werden (spätestes Eingangsdatum für den März: 31.März 2020).
  • Achten Sie darauf, dass Sie eine Einwilligung zur Kurzarbeit mit Ihren Mitarbeitern*innen beziehungsweise dem Betriebsrat schriftlich geschlossen haben. Wenn nicht: holen Sie dies nach (Datum!).
  • Nehmen Sie sich Zeit beim Ausfüllen und informieren Sie sich online bei der Arbeitsagentur oder rufen diese an. Auch der Steuerberater und die örtliche IHK sind gute Ansprechpartner bei Fragen. Die Landesverbände des Börsenvereins stehen ebenfalls zur Verfügung, können aber in diesem Fall keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben.
Neuerungen in der Corona-Krise

Bundesregierung und Gesetzgeber haben Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen, um den Unternehmen über die Corona-Krise hinwegzuhelfen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mindestens zehn Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
  • Leiharbeitnehmer*innen können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tarifvertraglich geregelt ist) kann verzichtet werden.
Infomaterial und Formulare

Das braucht man, um Kurzarbeit zu beantragen:

  • Anzeige über Arbeitsausfall, zum Download: Anzeige-Kug101
  • Begründung des Arbeitsausfalles (zum Beispiel Liste mit stornierten Aufträgen, Geschäftsschließung)
  • Betriebsvereinbarung zur Einführung der Kurzarbeit beziehungsweise Einverständniserklärungen der Arbeitnehmer*innen
  • Neben der Anzeige muss auch das Antragsformular ausgefüllt werden, Download: Antrag-Kug107.