Bayern ruft Katastrophenfall aus

Bayerische Buchhandlungen müssen schließen

16. März 2020
Redaktion Börsenblatt
Bayern hat wegen der Corona-Pandemie heute Vormittag ab sofort den Katastrophenfall für Bayern ausgerufen, um das Krisenmanagement zu bündeln. Damit wird das öffentliche Leben im Freistaat weiter eingeschränkt.

Das erklärte Bayerns Minusterpräsident Markus Söder (CSU) heute Vormittag auf einer Pressekonferenz, an der auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Innenminister Joachim Herrmann und Gesundheitsministerin Melanie Huml teilnahmen. Die Journalisten konnten nicht in den PK-Raum, mussten von draußen zuhören und Fragen stellen. Die Lage sei sehr ernst, so Söder, "wir sind sehr besonnen". Ziel sei es, das öffentliche Leben zu verlangsamen. Es handle sich um einschneidende Maßnahmen, man sei in enger Abstimmung mit den Nachbarländern. Im Mittelpunkt stehe der Schutz der Bevölkerung.

TheaterMuseenBars, Clubs, Kinos, Zoos und Schwimmbäder müssen ab Dienstag schließen, Stadtführungen sollen ausgesetzt werden. Auch Fort- und Weiterbildungsstätten und Volkshochschulen müssen den Betrieb einstellen. Ab Mittwoch sollen die Öffnungszeiten von Geschäften und Restaurants eingeschränkt werden. Kantinen und Speiselokale dürfen von 6 bis 15 Uhr öffnen und maximal 30 Personen gleichzeitig bewirten − bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern.

Alle Ladengeschäfte müssen geschlossen werden, bis auf die des täglichen Bedarfs: Lebensmittel, Getränkemärkte, Aoptheken, Drogerien, Optiker, Baumärkte, Gartencenter, Tierbedarf, Tankstellen, Online-Handel etc., so Söder. Für diese Läden gelten geänderte Öffnungszeiten: Werktags darf bis 22 Uhr geöffnet werden, am Sonntag von 12 bis 18 Uhr. Allgemein gelte das Primat der Medizin, so Söder, er könne nich ausschließen, dass es zu weiteren Maßnahmen komme.

Zu den wirtschaftlichen Folgen sagt Söder: "Wir werden keinen hängen lassen". Man werde unternehmen "whatever it takes". Neben den Bundesmaßnahmen gebe es massive Steuerstundungen (ohne Zinszahlungen) durch Bayern, einen bayerischen Schutzschirm und eine Soforthilfe für besonders betroffene Bereiche (unter anderem Gastronomie, Tourismuswirtschaft, Kultureinrichtungen), einen Bayernfonds. Insgesamt will Bayern für Sonderzuwendungen bis zu 10 Milliarden Euro in die Hand nehmen.

Mit der Ausrufung des Katastrophenfalls greift die Staatsregierung zu einem Mittel, das in der Regel bei Naturkatastrophen zum Einsatz kommt − meistens sind das in Bayern Überschwemmungen oder Schneemassen. In der Regel wird auch nicht der bayernweite Katastrophenfall ausgerufen, sondern beschränkt auf einzelne Kommunen.

  • Weitere Informationen und gesetzliche Regelungen zum Katastrophenfall hat der BR hier zusammengestellt.

Erst am 13. März hatte Bayern verkündet, vom 16. März an den Betrieb in Schulen, Kindergärten und Krippen bis zum Ende der Osterferien am 19. April stillzulegen. Außerdem gilt ein Verbot größerer Veranstaltungen. In Schulen und Kitas werde eine Notbetreuung eingerichtet.

Dagegen soll es keine Ausgangssperren geben. Söder appelliert aber an alle Bürger, sich genau zu überlegen, welche Orte man besuchen wolle. Der Regierungschef kündigte auch an, dass es in Bayern "weitere Einkaufsmöglichkeiten" geben soll − über das bisherige Ladenschlussgesetz hinaus. Er betonte erneut, dass es bei der Lebensmittelversorgung keine Einschränkungen geben werde.

Zudem soll ein Milliarden-Hilfsprogramm für die bayerische Wirtschaft aufgesetzt werden. Hinzu komme ein großes "Medizin-Paket", um die Kapazitäten auszubauen.

Unterdessen hat das Auswärtige Amt dazu geraten, auf nicht notwendige Reisen ins Ausland zu verzichten. Am Vormittag des 16. März, nach der Grenzschließung, berichtet der BR vom Grenzübergang in Kufstein. Der Eindruck des Reporters: Zwei Drittel der Autorfahrer werden zurückgeschickt.

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Regelungen in Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung von NRW hat am 15. März in einer Kabinettssitzung weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen, so eine Presseinformation. Durch Erlass noch am Sonntag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sollen nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April gelten. Bereits ab 16. März müssen alle so genannten "Amüsierbetriebe" wie Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen zusperren.

Ab 17. März ist dann auch der Betrieb von Fitness-StudiosSchwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in VolkshochschulenMusikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.
 
Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, "Shopping-malls" oder "factory-out-lets" soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein.

Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern, so die NRW-Landesregierung.