Die Kehrtwende geschehe, "um eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung mit der Bundesnetzagentur zu vermeiden". Außerdem wolle das Unternehmen "rasch Klarheit für die Kunden über die Päckchen- und Paketentgelte zu schaffen". DHL hatte die Päckchen- und Paketpreise für Privatkunden am 1. Januar 2020 im Durchschnitt um drei Prozent erhöht.
Die Bundesnetzagentur vertritt die Auffassung, dass die neuen Paketpreise überhöht sind. Die Behörde hat deshalb am 28. Januar 2020 ein Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung gegen DHL eingeleitet. Im Eröffnungsbeschluss vertritt die Bundesnetzagentur die Auffassung, dass die Preisanpassungen zum 1. Januar 2020 zu deutlich höheren Einnahmen führen würden als von DHL eingeschätzt. Diese Bewertung teilt DHL nach eigenen Angaben nicht, „angesichts eines ansonsten zu erwartenden langwierigen Rechtsstreits mit ungewissem Ausgang“ kündigte DHL an, die Anpassungen zurücknehmen zu wollen. Ab dem 1. Mai 2020 sollen wieder die Filial- und Online-Preise für Privatkunden gelten, wie sie bis zum 31. Dezember 2019 Bestand hatten.
Die Rücknahme der Preiserhöhungen für Päckchen, Pakete und Zusatzleistungen im Privatkundengeschäft von DHL bedeutet für viele Buchhändler/innen und Verleger/innen eine deutliche Entlastung – vor allem, wenn sie weniger als 200 Sendungen pro Jahr verschicken. Nur wer mehr als 200 Sendungen pro Jahr versendet, kann sich als Geschäftskunde registrieren lassen und je nach Päckchen- oder Paketmenge in den Genuss günstigerer Tarife kommen.
Das Rückrudern von DHL erspart vielen Branchenteilnehmern das Ausweichen auf andere Paketdienste. Ob es zudem eine Signalwirkung für die vom Börsenverein initiierte kartellrechtliche Auseinandersetzung um die Abschaffung der klassischen Büchersendung und die schleichende Überführung der Bücher- und Warensendung in das Paketformat haben könnte, bleibt abzuwarten.