Inkrafttreten der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD).
01.01.2018Inkrafttreten der unangekündigten Kassennachschau: Mitarbeiter des Finanzamtes können Läden unangekündigt überprüfen, Käufe tätigen, Bonausgabe prüfen und die Kasse prüfen.
01.01.2019Inkrafttreten der neuen Mehrwertsteuersystemrichtlinie: Gutscheine müssen direkt bei Verkauf versteuert werden, wenn der Laden mit nur einem Steuersatz arbeitet.
06.11.2019Nichtbeanstandungsregelung des Finanzministeriums: Die TSE-Registrierung soll nicht mehr, wie ursprünglich geplant, per Formular erfolgen, sondern elektronisch. Die Registrierung aller TSEs muss bis spätestens 30.09.2020 abgeschlossen sein.
01.01.2020Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung: „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ mit Bonausgabepflicht, Installation und Registrierung einer TSE.
Belegausgabepflicht bei jedem Verkauf – die Kassenbons werden länger, da die Daten der TSE im Klartext auf den Bon gedruckt werden müssen.
Aktuelle Infos zur Bonpflicht Das sollten Sie wissen
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