Ein Überblick

So kam es zur Bonpflicht: Wichtige Stationen

18. Dezember 2019
von Börsenblatt
Die Bonpflicht ist nicht vom Himmel gefallen. In den vergangenen drei Jahren gab es immer neue Kassen- und Buchführungsvorschriften. Hier sehen Sie die Entwicklung kurz zusammengefasst. 
01.01.2017

Inkrafttreten der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD).

01.01.2018

Inkrafttreten der unangekündigten Kassennachschau: Mitarbeiter des Finanzamtes können Läden unangekündigt überprüfen, Käufe tätigen, Bonausgabe prüfen und die Kasse prüfen.

01.01.2019

Inkrafttreten der neuen Mehrwertsteuersystemrichtlinie: Gutscheine müssen direkt bei Verkauf versteuert werden, wenn der Laden mit nur einem Steuersatz arbeitet.

06.11.2019

Nichtbeanstandungsregelung des Finanzministeriums: Die TSE-Registrierung soll nicht mehr, wie ursprünglich geplant, per Formular erfolgen, sondern elektronisch. Die Registrierung aller TSEs muss bis spätestens 30.09.2020 abgeschlossen sein.

01.01.2020

Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung: „Ge­setz zum Schutz vor Ma­ni­pu­la­tio­nen an di­gi­ta­len Grund­auf­zeich­nun­gen“ mit Bonausgabepflicht, Installation und Registrierung einer TSE.

Belegausgabepflicht bei jedem Verkauf – die Kassenbons werden länger, da die Daten der TSE im Klartext auf den Bon gedruckt werden müssen.

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