Jahressteuergesetz tritt am 18.12. in Kraft

E-Books werden nur noch mit sieben Prozent besteuert

17. Dezember 2019
Redaktion Börsenblatt
Mit der heutigen Verkündung im Bundesgesetzblatt ist es amtlich: Ab morgen, 18.12., gilt für elektronische Verlagserzeugnisse der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Damit ist die steuerliche Gleichbehandlung von gedruckten und digitalen Büchern endlich in der Praxis angekommen.

Die reduzierte Mehrwertsteuer gilt außer für E-Books auch für E-Paper, Datenbanken und andere elektronische Verlagserzeugnisse.

Die Regelung setzt die EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie aus dem Jahr 2018 um, die die Möglichkeit der steuerlichen Gleichbehandlung gedruckter und digitaler Verlagserzeugnisse geschaffen hat.

Die Vorschriften des Jahressteuergesetzes können Sie auf der Website des Bundesanzeiger Verlags nachlesen.

In Österreich wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz für elektronische Verlagserzeugnisse ab 1. Januar 2020 wirksam.

Als Hilfestellung für seine Verlags- und Buchhandelskunden wird das VLB am 18.12. im Laufe des Vormittags eine einmalige Umstellung der Mehrwertsteuersätze für die betroffenen Produktkategorien im VLB vornehmen.

Ausführliche Informationen hat der Börsenverein für seine Mitglieder in einem Merkblatt zusammengestellt, das auf der Verbands-Website abgerufen werden kann.