Konkret würde dies die anstehende Novellierung des Postgesetzes bzw. Postuniversaldienstleitungsverordnung betreffen.
Vertreter des Börsenvereins haben den Vorschlag am 10. September bei einer Anhörung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingebracht. Neben der laufenden Kartellbeschwerde gegen die Deutsche Post ist dieser Weg laut Branchenverband „ein zweiter Ansatz, um den geplanten deutlichen Preiserhöhungen für den Buchversand ab 2020“ entgegenzuwirken.
„Der deutsche Gesetzgeber erkennt das Buch bereits als schützenswertes Kulturgut neben anderen Rahmenbedingungen wie der Buchpreisbindung oder dem reduzierten Mehrwertsteuersatz an. Konsequenterweise sollte der gesetzliche Schutz auf den Versand und damit die Verbreitung von Büchern erweitert werden und der Buchversand so die Absicherung erhalten, die seit jeher mit der Büchersendung intendiert war. Denn gerade kleine Buchhandlungen und Verlage verlieren mit den steigenden Kosten und immer ungünstigeren Konditionen zunehmend ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber großen Konzernen. Wir hoffen auf eine positive Antwort auf unsere Beschwerde beim Bundeskartellamt, sehen aber in der grundsätzlichen Lösung eine weitere Möglichkeit, den bezahlbaren Versand von Büchern für Verlage und Buchhandlungen langfristig zu sichern“, sagt Kyra Dreher, Geschäftsführerin der Fachausschüsse im Börsenverein, die den Verband vonseiten des Hauptamtes bei der Anhörung vertreten hat.