Das sei nicht außergewöhnlich, denn damit könne Tobias Wahl auch in diesen Verfahren die von ihm im Antragsverfahren begründeten Verbindlichkeiten auch nach der Eröffnung als Masseverbindlichkeiten bezahlen. "Das führt zu weiterer Sicherheit für die Lieferanten und Verlage", erklärt Wahl auf Anfrage von Börsenblatt Online über seinen Sprecher Pietro Nuvoloni. Das Amtsgericht Stuttgart hatte den beiden Unternehmen am 25. April ein "allgemeines Verfügungsverbot" auferlegt. Damit geht auch für diese beiden die "Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin" auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Die KNV-Gruppe hatte am 14. Februar beim Amtsgericht Stuttgart für sieben Unternehmensteile, darunter die beiden oben genannten, Insolvenzanträge gestellt (siehe Archiv: Dossier zur Insolvenz von KNV). Das Amtsgericht Stuttgart hatte Rechtsanwalt Tobias Wahl bereits am 20. Februar zum vorläufigen 'starken Insolvenzverwalter' der Koch, Neff & Volckmar GmbH (KNV) sowie bei der Koch, Neff & Oetinger Verlagsauslieferung GmbH (KNO VA) bestellt (siehe Archiv). Das bedeutete, rekapituliert Wahl, dass dadurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis von diesen beiden wesentlichen Gesellschaften auf den vorläufigen Insolvenzverwalter überging und er damit sogenannte Masseverbindlichkeiten begründen konnte. "Damit war auch die verbliebene Unsicherheit bei den Verlagen beseitigt, denn Forderungen, die ab diesem Zeitpunkt entstehen, werden gegenüber alten Forderungen vorrangig beglichen. Damit erhielten alle Lieferanten und Verlage, die KNV ab dem Zeitpunkt belieferten, eine sehr hohe Sicherheit, dass ihre Rechnungen auch bezahlt werden", so Wahl.
Update, 30. April: Bei den anderen drei KNV-Gesellschaften wurde Tobias Wahl nicht zum 'starken' vorläufigen Indolvenzverwalter bestellt, "da hierfür kein Bedarf bestand", so Pietro Nuvoloni. Zudem seien zwei von den drei KNV-Gesellschaften gar nicht operativ tätig, sodass dort auch keine Forderungen zu begleichen waren. Bei der dritten Gesellschaft, der KN Immobilien habe Tobias Wahl sicherstellen können, "dass alle im Antragsverfahren begründeten Verbindlichkeiten auch bezahlt wurden".