Rechtliche Themen bei der IG Belletristik und Sachbuch

Meinungsschlacht zum Urheberrecht im Netz

24. Januar 2019
Redaktion Börsenblatt

Die EU-Richtline zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt war das Top-Thema beim Update des Börsenvereinsjustiziars Christian Sprang. Seine Kollegin Susanne Barwick informierte zu den geplanten Änderungen im Normvertrag für Übersetzer.

Artikel 12 der Reform im EU-Urheberrecht, der die Grundlage für eine künftige Verlegerbeteiligung legt, ist unstrittig, für Ärger sorgen die Artikel 11 und 13, die das Leistungschutzrecht für Presseverlage und Plattformregulierungen betreffen. Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang skizzierte in München die Meinungsschlacht, die dazu vor allem in den Sozialen Medien tobt: die Kampfbegriffe dazu "Linktax" für das Leistungsschutzrecht und der so genannte "Uploadfilter"; beides würde das Internet in eine Zensurmaschine verwandeln, so die Gegner. Ursächlich beteiligt am Widerstand: die "Desinformationsgruppe GAFA", so Christian Sprang, also die großen Internetkonzerne Google, Apple, Facebook und Amazon.

Auch der Börsenverein hatte seine Lobbyarbeit in dieser Sache erheblich intensiviert − woraufhin sich die Kreativbranche im September vorläufig durchsetzte. Im entscheidenden Moment ist der Gesetzgebungsprozess zur EU-Richtlinie nun wieder ins Stocken geraten, wobei die für die Buchbranche zentrale Regelung, mit der die Beteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften wieder eingeführt werden soll, unstrittig ist.

Anlässlich der Jahrestagung der Literatur- und Sachbuchverlage wurde heute in München ein Appell an Bundesregierung, Rat und Europäisches Parlament verabschiedet: "Die europäische Kreativwirtschaft kann nicht länger auf ein faires Urheberrecht warten", heißt es darin (siehe Archiv).

Weitere Themen auf der Agenda von Christian Sprang: die Kampagne des Bibliotheksverbands zum E-Lending durch öffentliche Bibliotheken (Onleihe) und die am 4. Dezember in Kraft getetene Neufassung der EU-Umsatzsteuersystemrichtlinie dank der die E-Bundle-Besteuerung vielleicht bald der Vergangenheit angehören könnte.

Normvertrag für Übersetzer

Über mögliche Änderungen beim Übersetzernormvertrag informierte in Müchnen die stellvertretende Justiziarin im Börsenverein, Susanne Barwick. Wesentliche Änderungen zum Normvertrag von 1992 betreffen die Rechtseinräumung (Stichwort elektronische Medien), die Vergütung (Honorar für besondere Leistungen), Präzisierungen zu Bearbeitungszeiten und Fristen und ganz besonders den Informationsaustausch zwischen Verlagen und Übersetzern. Der wichtigste Punkt bei der Neufassung aus Sicht der Übersetzer: die Nennung der Übersetzer (neu hinzugekommen: Namensnennung in den Metadaten). Zur Nennung des Übersetzers soll noch ein "Best Practice Papier" erarbeitet werden.