„Nach langen Jahren der Überzeugungsarbeit ist der heutige Tag ein Meilenstein. Es hat sich gezeigt, dass die unlogische und unfaire Ungleichbehandlung von Verlagsprodukten mit zwei verschiedenen Mehrwertsteuersätzen auch durch den Rat der EU als Relikt einer vergangenen Zeit angesehen wird. Das Buch als Kulturgut ist nicht an seine Erscheinungsform gebunden. Ob es im Print oder als E-Book erscheint – auf den Inhalt kommt es an“, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Der Börsenverein fordert, die Richtlinie schnellstmöglich auch auf deutscher Ebene umzusetzen.
Auch der europäische Verlegerverband (Federation of European Publishers, kurz FEP) feiert die Entscheidung. „Wir fordern alle Mitgliedsstaaten auf, die es noch nicht getan haben, diese wundervolle Möglichkeit zu ergreifen und die Steuerlast aufs Lesen zu minimieren“, äußerte sich Präsident Rudy Vanschoonbeek.