In ihrem Brief, der auf der Website des Bundesjustizministeriums zugänglich ist, unterstreichen Grütters und Maas die Bedeutung der Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften: "Diese Kooperation im Rahmen der kollektiven Rechtewahrnehmung ist in Deutschland – aber auch in vielen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – über Jahrzehnte gewachsen und sollte auch für die Zukunft erhalten bleiben. Sie ist nicht zuletzt Ausdruck des engen Zusammenwirkens zwischen Autoren und Verlegern bei der Entstehung von Werken."
Autorinnen und Autoren stünden zwar als Urheber im Zentrum des Schutzes durch das Urheberrecht, Verleger hätten jedoch ebenfalls Anteil an der Entstehung von urheberrechtlichen Werken, heißt es in der Mitteilung des Bundesjustizministeriums. Sie unterstützten die Urheber in vielfältiger Weise, von der Vorfinanzierung des Werks über das Lektorat bis zur Vermarktung.
Die VG Wort begrüßt die Initiative der beiden Minister, die Frage der Beteiligung von Verlegern an Einnahmen aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen auf europäischer Ebene zu klären. Eine schnelle – und eindeutige – gesetzliche Regelung sei dringend erforderlich, um für die betroffenen Verwertungsgesellschaften in Deutschland und in vielen Mitgliedsstaaten der EU Rechtssicherheit zu schaffen. Vor dem Hintergrund, dass ein Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene voraussichtlich erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird, bittet die VG WORT die Bundesregierung aber dringend, die Regelungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene weiter zu prüfen. Das Gesetzgebungsverfahren für ein Verwertungsgesellschaftengesetz wird derzeit im Bundestag beraten und würde einen unmittelbaren Anknüpfungspunkt bieten, um zunächst im deutschen Recht die Zulässigkeit der Beteiligung von Verlegern an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften sicherzustellen.
In einer aktuellen Information zum offenen Brief von Autoren an Bundesjustizminister Heiko Maas ("Urheberpauschale für Autoren") beantwortet die VG Wort mit der Absicht einer Klärung einige Fragen, die im Zusammenhang mit dem Schreiben gestellt werden können – unter anderem, was dafür spreche, dass Verleger an den Einnahmen aufgrund der gesetzlichen Vergütungsansprüche auch in Zukunft beteiligt werden. Dazu die VG Wort:
"Verleger besitzen – anders als Filmproduzenten oder Tonträgerhersteller – kein eigenes Leistungsschutzrecht. Dennoch erleiden auch sie einen materiellen Schaden dadurch, dass die von ihnen produzierten Werke aufgrund von gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise der Privatkopie, genutzt werden können. Im Ergebnis wäre es deshalb nicht gerechtfertigt, wenn Verleger – anders als Filmproduzenten und Tonträgerhersteller – leer ausgehen würden."
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