Rückzahlungen an die VG Wort

Börsenverein richtet Härtefallfonds für Verlage ein

14. Februar 2017
Redaktion Börsenblatt
Während die Gespräche mit Kulturstaatsministerin Monika Grütters über einen Notfallfonds für Verlage weitergehen, hat die Börsenvereinsgruppe einen eigenen Härtefallfonds für Mitglieder eingerichtet. Verlage können sich zudem über das Härtefalltelefon (069-1306-314) beraten lassen.

Die nächste Etappe im Rückforderungsprozess der VG Wort steht an: Nur noch bis zum 28. Februar 2017 können Autorinnen und Autoren per Erklärung gegenüber der Verwertungsgesellschaft auf ihre Nachausschüttungsansprüche zugunsten ihrer Verlage verzichten. Anschließend berechnet die VG Wort die Rückforderungssumme für die Verlage neu. Voraussichtlich im Mai oder Juni steht damit fest, welchen Betrag ein Verlag, der an dem Verrechnungsverfahren teilnimmt, an die VG Wort zurückzahlen muss. Die VG Wort bietet Verlagen, die die vollständige Zahlung in existenzielle Not bringen würde, nach Einzelfallprüfung Teilzahlungen oder eine Stundung der Rückzahlungen an.

"Die VG Wort wird mit der Gestaltung der Rückzahlungsmodalitäten einige, aber sicherlich nicht alle Härten abfedern können. Etliche, gerade kleinere Verlage werden in akute Existenznot geraten", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins und Sprecher der Börsenvereinsgruppe. "Bereits vor einigen Monaten haben wir daher bei Kulturstaatsministerin Monika Grütters die Etablierung eines Fonds angeregt, der Verlagen helfen soll, die durch die Rückzahlungen an die VG Wort akut bedroht sind. Die Gespräche dazu sind auf gutem Wege und wir hoffen, von der Kulturstaatsministerin bald ein positives Ergebnis zu erhalten."

"Um die schlimmsten Härtefälle bei unseren Mitgliedern abfedern zu können", so Skipis weiter, "haben wir nun gemeinsam mit der Frankfurter Buchmesse und der MVB einen eigenen Härtefallfonds eingerichtet. Darüber hinaus beraten wir unsere Mitglieder über ein Härtefalltelefon individuell, wie sie die Rückzahlungen bewältigen und Notsituationen abwenden können."

In den Härtefallfonds der Börsenvereinsgruppe haben der Börsenverein, die Frankfurter Buchmesse und die MVB zu gleichen Teilen insgesamt 90.000 Euro eingezahlt. Einige Verlage, unter anderem C.H.Beck, Matthes & Seitz und der Kommunal- und Schul-Verlag, haben angekündigt, den Fonds zu unterstützen und die Rückforderungen, die ihre Autoren nicht geltend machen, in den Fonds einzuzahlen. Mitgliedsverlage des Börsenvereins können nach Vorlage der endgültigen Rückzahlungsbescheide (ca. Mai oder Juni 2017) und des Bescheides der VG Wort über den von ihnen gestellten Teilzahlungs- oder Stundungsantrag beim Börsenverein Anträge auf Unterstützung einreichen. Um durch den Härtefallfonds unterstützt zu werden, muss ein Verlag nachweisen können, dass:

•    er vor dem Hintergrund der einmaligen Belastung durch die Rückzahlung an die VG Wort nicht in der Lage ist, seinen Geschäftsbetrieb fortzuführen, weil im Falle der Rückzahlung Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten würde;
•    nach einer Förderung eine positive Fortführungsprognose besteht;
•    er unverschuldet in die Notlage gekommen ist und
•    er alle bestehenden Möglichkeiten hinsichtlich der Gestaltung der Rückzahlungsmodalitäten, insbesondere die von der VG Wort angebotenen, ausgeschöpft hat; dies schließt auch die Nutzung etwaigen vorhandenen Privatkapitals ein.

Über das Härtefalltelefon unter (069) 1306-314 können sich Verlage bereits jetzt über Handlungsoptionen beraten lassen. Der Justiziar Prof. Dr. Christian Sprang und die stellvertretende Justiziarin Rechtsanwältin Susanne Barwick geben Hinweise und Empfehlungen, wie Verlage die von der VG Wort angebotenen Möglichkeiten nutzen können. Wenn ab Mai oder Juni die endgültigen Rückzahlungsbeträge und -modalitäten feststehen, können sich Verlage zum Härtefallfonds der Börsenvereinsgruppe beraten lassen. Anfragen sind auch per E-Mail möglich.