Worauf im neuen Jahr zu achten ist
2024 kommt eine Reihe gesetzlicher Änderungen auf Unternehmen und Bürger:innen zu, die auch die Buchbranche betreffen. Eine Auswahl in alphabetischer Folge.

2024 kommt eine Reihe gesetzlicher Änderungen auf Unternehmen und Bürger:innen zu, die auch die Buchbranche betreffen. Eine Auswahl in alphabetischer Folge.
Die neuen Beträge für den »Azubi-Mindestlohn«, die monatliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG (Berufsbildungsgesetz) für das Jahr 2024 hat das Bundesbildungsministerium (BMBF) bekannt gegeben. Entgegen der bisherigen Praxis werden die Beträge für das zweite bis vierte Lehrjahr ab sofort gerundet. Die monatliche Mindestausbildungsvergütung beträgt im ersten Lehrjahr 649 Euro, im zweiten 766, im dritten 876 und im vierten 909 Euro.
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