Nicht zuletzt dank der Preisbindung halte sich der Anteil des Sortimentsbuchhandels am Buchmarkt seit Jahren unverändert bei über 40 Prozent, schreiben die Wiesbadener Juristen Dieter Wallenfels und Christian Russ in ihrem Arbeitsbericht, der vor kurzem an die Verlage verschickt wurde.
Der gebundene Ladenpreis funktioniere am Markt – sowohl beim Handel mit gedruckten Büchern als auch beim Verkauf von E-Books. „Absichtliche Preisbindungsverstöße sind weiterhin selten, die Probleme der Preisbindung sind seit Jahren im Wesentlichen die gleichen“, heißt es weiter. Dazu gehören:
- Die „Unsitte“ der vorgeblichen oder absichtlich beschädigten Mängelexemplare. „Wir weisen an dieser Stelle Jahr für Jahr darauf hin, dass jeder, der sich an diesem Geschäft beteiligt, an dem Ast sägt, auf dem die Branche sitzt“, schreiben Russ und Wallenfels.
- Problematisch seien weiterhin die vielseitigen Dienstleistungsangebote großer und spezialisierter Händler, die im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen zunehmend den mittelständischen Buchhandel verdrängen würden.
- Auch die verschiedenen Spielarten von Bonus-, Rabatt- und Kundenbindungssystemen großer Online-Player seien mit dem Instrumentarium des aktuellen Gesetzes nicht mehr in den Griff zu bekommen, mahnen die Preisbindungstreuhänder. Das gelte vor allem für die drittfinanzierten Buchgutscheine.
- Die Situation bei den Konditionen scheine sich dagegen entspannt zu haben: „Hier haben offenbar die Appelle des Börsenvereins an seine Mitglieder Wirkung gezeigt,“ bilanzieren Russ und Wallenfels. Die Ombudsstelle für Beschwerden zur Konditionenpraxis sei nur wenig in Anspruch genommen worden (mehr dazu hier).