Mit dem Erstarken antidemokratischer Kräfte, auch im Bundestag, werden jetzt allerdings Schwachstellen des Grundgesetzes erkennbar, gerade im Hinblick auf das Bundesverfassungsgericht. Denn sollte es eine sehr starke rechte Opposition im Bundestag geben, könnte die Wahl der Verfassungsrichter:innen womöglich in ihrem Sinne beeinflusst werden. Derzeit beraten die Regierungsfraktionen und die Union darüber, wie eine Stärkung des obersten deutschen Gerichts aussehen könnte. Gedacht ist an eine Verankerung der Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz selbst. Bisher ist dies nur durch ein einfaches Gesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, geregelt. Theoretisch könnte das Gesetz mit der absoluten Mehrheit der Stimmen verändert oder sogar abgeschafft werden. Bei einer Verankerung im Grundgesetz wäre dafür hingegen eine Zweidrittelmehrheit notwendig – mit der auch die jetzt geplante Änderung durchgesetzt werden müsste. Käme diese aber nicht zustande und würde ein künftiger Bundestag das Gesetz abschaffen, dann wäre nicht nur ein Verfassungsorgan seiner legalen Grundlage beraubt, sondern auch die Unabhängigkeit der Justiz in unmittelbarer Gefahr. Die Justiz aber ist immer einer der Hebel, an dem illiberale oder autokratische Kräfte ansetzen, um die Rechtsordnung zu durchlöchern oder langfristig zu zerstören, wie die Beispiele Polen und Ungarn lehren.