Fit für den KI-Einsatz
Wer KI-Systeme beruflich nutzt, für den gilt jetzt eine Kompetenzpflicht. Rolf Schwartmann erklärt, was das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet.

Wer KI-Systeme beruflich nutzt, für den gilt jetzt eine Kompetenzpflicht. Rolf Schwartmann erklärt, was das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet.
Seit August 2024 ist die Europäische KI-Verordnung (KI-VO) in Kraft. Darin steht, dass Unternehmen, öffentliche Stellen und alle anderen Organisationen, aber auch natürliche Personen, die für berufliche Zwecke KI-Systeme einsetzen, ihrem Personal die entsprechenden Kompetenzen dafür vermitteln müssen. Wen betrifft das genau?
Rolf Schwartmann: Das gilt zum Beispiel für jeden, der KI-Systeme wie ChatGPT, Midjourney oder Google Gemini in eigener Verantwortung verwendet, sprich betreibt, und damit Texte, Bilder und dergleichen generiert. Selbst wenn ein Unternehmen sagt, wir haben mit KI nichts zu tun, dann hat es vielleicht ein Softwareprodukt lizenziert, in dem ein KI-System, etwa ein KI-Assistent in Form eines Copiloten verbaut ist. Auch Fotosoftware ist mittlerweile KI-unterstützt. Von der KI-Verordnung sind also faktisch so gut wie alle Unternehmen und Behörden betroffen. Sie müssen dafür sorgen, dass Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
Das lässt viel Interpretationsspielraum.
Rolf Schwartmann: Das ist leider richtig. Die KI-VO schreibt weder vor, wie KI-Kompetenz genau zu vermitteln ist, noch welche Kenntnisse im Einzelnen erforderlich sind, um als "KI-kompetent" zu gelten. Man kann sich aber an grundlegenden Fragen orientieren, die Beschäftigte mindestens beantworten können sollten. Zum Beispiel: Was ist generative KI? Wie funktioniert sie? Und: Wann ist ihr Einsatz riskant? Daraus sollten sie entsprechende Dos and Don’ts für die Praxis ableiten können und wissen, welche Rechtsgebiete durch den Einsatz von KI tangiert werden, etwa das Urheberrecht und das Datenschutzrecht oder auch das Presserecht.
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