Seit dem 1. Januar gehören die Handelsblatt Fachmedien zur Verlagsgruppe Dr. Otto Schmidt und werden unter dem Namen Fachmedien Otto Schmidt weitergeführt. Eine lange Phase der Kooperation ging der Übernahme voraus. Was war der Grund für den Kauf?
Die Handelsblatt Mediagroup war seit 2007 Gesellschafter des Otto Schmidt Verlags, bis die Familie Otto Schmidt im Jahr 2014 deren Anteile wieder übernahm. Über die Jahre gab es verschiedene Kooperationen, etwa beim Vertrieb und den Datenbanken, sowie einen regelmäßigen Austausch untereinander. Ein Jahr vor der Übernahme der Handelsblatt Fachmedien haben wir von Hüthig Jehle Rehm den C. F. Müller Verlag in Heidelberg übernommen. Beide Käufe stehen für die Tendenz zur Konsolidierung, die sich derzeit im RWS-Markt zeigt.
Bedeutet dies auch, dass sich die Marktteilnehmer auf ihre jeweiligen Kernkompetenzen fokussieren?
Die zunehmende Spezialisierung erfordert gezielte Investitionen und Produktionswege, die nicht in jedem Unternehmenskontext wirtschaftlich sinnvoll sind. So war der C. F. Müller Verlag in der SWMH-Holding (»Süddeutsche«) beziehungsweise der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm ein Fremdkörper. Für die Handelsblatt Mediagroup wiederum stellte sich im Zuge der Konsolidierung die Frage, ob sie den Fachmedien noch optimale Rahmenbedingungen bieten kann. Die spezifischen Anforderungen der Digitalisierung – etwa auf dem Felde der Datenbankaufbereitung – haben die Pressekonzerne motiviert, eine andere Lösung zu suchen.
Zugleich muss der Kauf beider Unternehmen für Otto Schmidt attraktiv gewesen sein. Die Portfolio-Ergänzung haben Sie ja nicht ohne tieferen Sinn vorgenommen …
Otto Schmidt hat einen Schwerpunkt bei Steuern und Recht – ein Gebiet, das unser Fachpublikum in Corona-Zeiten viel beschäftigt. Aus unternehmerischer Sicht also ein verlässliches Marktumfeld. Die Inhalte von C. F. Müller und Handelsblatt Fachmedien, die ebenfalls Schwerpunkte im Steuerrecht haben, passen mit denen von Otto Schmidt sehr gut zusammen. Beide Programme sind komplementär zu unserem bisherigen Programm, aber auch zueinander. Das zeigt sich etwa im Verhältnis von Zeitschriften und Büchern. So arbeiten wir jetzt beispielsweise die zehnte GWB-Novelle in die Neuauflage unseres Frankfurter Kommentars zum Kartellrecht ein, und gleichzeitig geschieht dies bei den Handelsblatt Fachmedien (jetzt Fachmedien Otto Schmidt) in der Zeitschrift »Wirtschaft und Wettbewerb«. Bei Otto Schmidt haben wir die Zeitschrift »GesundheitsRecht (GesR)« – und bei C. F. Müller ein wichtiges gesundheitsrechtliches Programm. Juristen haben zudem ein Faible für Fußnoten: Die Zeitschriften und Bücher zitieren sich wechselseitig und sind in der elektronischen Version miteinander verlinkt, was die Nutzung sehr effektiv gestaltet.
Wie kann der Buchhandel vom erweiterten Portfolio profitieren?
Der Verlag Dr. Otto Schmidt ist traditionell ein großer Buchhandels-Partner. Nach der Übernahme der Handelsblatt Fachmedien und von C. F. Müller bekommt der Fachbuchhandel die Garantie, dass es sich um einen handelsorientierten Übernehmer handelt, der diesem Partner Chancen eröffnet.