Digitale Barrierefreiheit

Evangelisten gesucht

25. November 2020
Sabine Cronau

Digitale Barrierefreiheit wird in den nächsten fünf Jahren ein Riesenthema für Verlage und Buchhandlungen: Dafür sorgt eine EU-Richtlinie – aber im Idealfall auch das Selbstverständnis der Buchbranche. Wer vorbereitet sein will, findet hier Praxistipps und Erfahrungswerte.

In der Corona-Krise ist es schon schwierig, verlässliche Pläne für die nächsten fünf Tage zu schmieden. Wie soll das in diesen virusverrückten Zeiten für einen Fünfjahreszeitraum funktionieren? Trotzdem sind Verlage und Buchhandlungen gut beraten, sich schon jetzt auf den 28. Juni 2025 vorzubereiten. Denn ab diesem Stichtag müssen Webshops, E-Books und E-Reader barrierefrei gestaltet sein – sodass etwa blinde und sehbehinderte Menschen sie ohne Abstriche mit Assistenzsystemen nutzen können. Eine entsprechende EU-Richt­linie, der European Accessibility Act, ist 2019 verabschiedet worden und bis Juni 2022 in nationales Recht umzusetzen. Die konkrete Ausgestaltung lässt also noch auf sich warten, aber fest steht: Da kommt Arbeit auf die Branche zu. 

Warum ist die Richtlinie wichtig?

Ganz einfach: Weil es um gesellschaftliche Teilhabe geht. »Der Accessibility Act schafft EU-weit einheitliche Rahmenbedingungen, macht es also innereuropäisch mit einheitlichen Anforderungen leichter, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten und zugänglich zu machen«, erläutert Peter Kraus vom Cleff, kaufmännischer Geschäftsführer bei Rowohlt und Präsident der Federation of European Publishers. »Dafür haben wir uns im Prozess auf europäischer Ebene auch mit der FEP stark gemacht. Nun müssen wir uns als Branche vor Ort um diese Aufgaben kümmern«, meint Kraus vom Cleff. »Nicht nur, um den gesetzlichen Anforderungen ab Juni 2025 gerecht zu werden, sondern auch, wenn nicht sogar vor allem, um blinden und sehbehinderten Menschen den Zugang zu unserem gesamten E-Book-Repertoire zu ermöglichen.«

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