Das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen, kurz dzb lesen, hatte freundlicherweise zugesichert, die nominierten Titel dafür noch einmal genauer zu prüfen und den Verlagen eine Rückmeldung zu geben, ob sie tatsächlich alle Kriterien für Barrierefreiheit erfüllen. Ich hatte eigentlich erwartet, dass unser Check fehlerfrei verläuft. Doch es kam anders.
Der Prüfmechanismus beanstandete, dass die Hauptsprache, die für die Sprachausgabe via Screenreader definiert werden muss (hier also Deutsch) nur an einer Stelle im E-Book hinterlegt war – obwohl sie an zwei Stellen eingefordert wird. Die Crux: Das konnten wir noch gar nicht wissen, als wir die Titel produziert haben. Denn zu diesem Zeitpunkt war die zweite Angabe zur Hauptsprache nur fakultativ, nicht obligatorisch.