Laut Paragraf 21 des Wertpapierhandelsgesetzes beginnt die Meldepflicht beim Aktienkauf dann, wenn drei Prozent, fünf Prozent, zehn Prozent etc. der Stimmrechte erreicht oder überschritten werden. Für Bastei Lübbe sind 13,3 Millionen Aktien im Umlauf, die Meldepflicht für einen einzelnen Aktionär fängt also bei einem Besitz von rund 400.000 Aktien an.
Bei diesem Wert sollte Zeitfracht noch nicht liegen. Zwar gab es in der vergangenen Woche besonders hohe Handelsvolumina bei den Bastei-Lübbe Aktien, vermutliche durch Zeitfracht, aber von 400.000 Stück war man noch weit entfernt: Am 6. Juli wurden ca. 22.000 Stück gehandelt, am 7. und 8. Juli jeweils rund 50.000. Die Kurse bewegten sich anfangs noch im Bereich zwischen 1,80 Euro und zwei Euro, erreichten in der Spitze auch drei Euro, um dann wieder auf etwa 2,50 Euro zurückzugehen.