Buchhandel in NRW

Unübersichtliche Öffnungslage

26. April 2021
Redaktion Börsenblatt

In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 23. April die an die "Bundesnotbremse" angepasste Corona-Schutzverordnung. Der Buchhandel darf per Click & Meet verkaufen, und zwar inzidenzunabhängig. Nun mehren sich Berichte, dass einige städtische Ordnungsämter die Öffnung des örtlichen Buchhandels erlaubt hätten. Die Lage ist unübersichtlich.

Wie einige Buchhändler berichten, hätten unter anderem die Ordnungsämter der Städte Köln, Kerpen und Gelsenkirchen die Öffnung der Buchhandlungen erlaubt, ebenso die Ordnungsbehörden des Rhein-Sieg-Kreises und des Oberbergischen Kreises.

Die Regionalgeschäftsstelle NRW geht diesen Berichten derzeit nach und versucht, Licht in die Verordnungslage zu bringen.

Nach Auswertung der am 25. April 2021 vom Robert-Koch-Institut bereitgestellten Daten zu den kommunalen Inzidenzwerten kündigt das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium an, dass die verschärften Regelungen ab 27. April für weitere Kreise und kreisfreie Städte gelten werden:

  • Bei den Regelungen der Bundes-Notbremse bei Überschreiten des Grenzwertes von 100 gibt es keine Veränderungen. Die Notbremse gilt weiterhin in allen Kreisen/kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen außer in der Stadt Münster und den Kreisen Coesfeld und Höxter.
  • Ab Dienstag, 27. April 2021, 00.00 Uhr, gilt die Untersagung des Einkaufs mit Terminvereinbarung bei Inzidenzen über 150 zusätzlich im Kreis Heinsberg und in der Stadt Oberhausen.