Unübersichtliche Öffnungslage
In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 23. April die an die "Bundesnotbremse" angepasste Corona-Schutzverordnung. Der Buchhandel darf per Click & Meet verkaufen, und zwar inzidenzunabhängig. Nun mehren sich Berichte, dass einige städtische Ordnungsämter die Öffnung des örtlichen Buchhandels erlaubt hätten. Die Lage ist unübersichtlich.