Künstliche Intelligenz

Schutz vor dem Algorithmus

3. November 2022
Michael Roesler-Graichen

Wenn künstliche Intelligenz ins Spiel kommt, geraten vertraute Rechtspositionen ins Wanken. Gesetzliche Regelungen wie die europäische KI-Verordnung sollen vor Exzessen schützen. Ein Interview mit dem Rechtsanwalt Peter Hense.

Auf europäischer Ebene wird gerade der sogenannte AI Act, das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI), verhandelt. Wie weit ist der Gesetzgebungsprozess schon vorangeschritten?
Das Gesetz wird derzeit im Trilog zwischen dem Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Union beraten. Bis Mitte 2023 soll der Prozess abgeschlossen sein. Es ist zu erwarten, dass das EU-Parlament ein erhebliches Wörtchen mitreden wird.
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Geht es in dem Gesetz darum, künstliche Intelligenz in die Rechtssystematik einzuordnen?
Es geht sowohl um rechtstheoretische als auch um technische Fragen. Was ist überhaupt unter KI zu verstehen, und wo fängt sie an? Fällt automatisches Abblendlicht bereits darunter oder gehört dies in den bereits selbstverständlichen Bereich der Sensorik? Unter KI versteht man heutzutage in der Regel Tools für spezifische Aufgaben, die auf Machine Learning basieren. Welchen Spielraum menschliche Entscheidungen haben, hängt dann von der Implementierung des Systems in seinem Kontext ab.
 

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