Sollte die im Referentenentwurf des Bundesjustizministerium vorgesehene Ausnahmeregelung ("Schranke") für die Bagatellnutzung von Texten Wirklichkeit werden, so Thomas Düffert in der "Welt", dann könnten nicht nur Presseverlage, sondern auch Autoren und Buchverlage leer ausgehen, wenn beispielsweise große Suchplattformen oder Nachrichten-Aggregatoren einen Textauszug im Umfang von bis zu 1.000 Zeichen veröffentlichen. 1.000 Zeichen: Das könne schon eine komplette Meldung sein oder ein Gedicht wie Goethes "Erlkönig", so Düffert.
Der Börsenverein hatte die geplante Regelung bereits Anfang November in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf kritisiert: Die europäische Urheberrechts-Richtlinie (DSM-Richtlinie), die der Gesetzgeber jetzt in deutsches Recht umsetzen muss, sehe keine Einführung einer solchen Bagatellschranke vor. "Unter 1.000 Zeichen fallen nicht nur Ausschnitte aus größeren Werken, sondern auch ganze Presseartikel, Gedichte, Liedtexte etc.", so der Börsenverein in seiner Stellungnahme. "Da 1.000 Zeichen je Text erlaubt sein sollen, könnten in einzelnen Uploads unbegrenzt viele Texte zu einem Thema aneinander geschaltet werden. So ließe sich z.B. ein Reader erstellen, der die wichtigsten Punkte zu einem Thema aus verschiedenen Werken enthält. Auf diese Weise könnte z.B. online ein 'Biologiebuch' erstellt werden, welches sich nur aus Fremdtexten zusammensetzt. Es liegt auf der Hand, dass hierdurch in den Primär-bzw. Lizenzmarkt erheblich eingegriffen wird, selbst bei nichtkommerzieller Nutzung."