Im Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung heißt es: "Zunehmend werden bei Personenbezeichnungen orthografische Zeichen wie der Doppelpunkt (:) – allerdings ohne ein folgendes Leerzeichen (Bürger:innen) – oder Sonderzeichen wie Asterisk (*), Unterstrich (_) oder andere Zeichen im Wortinneren verwendet. Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. Sie sollen eine über die formalsprachliche Funktion hinausgehende metasprachliche Bedeutung zur Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten – männlich, weiblich, divers – vermitteln: die Schüler:innen, die Kolleg*innen." Sie gingen damit über Verkürzungsformen wie Bürger/-innen, die vom Amtlichen Regelwerk bereits erfasst werden, hinaus.
Die Besonderheit der Wortbinnenzeichen zur Kennzeichnung einer geschlechterübergreifenden Bedeutung liege darin, "dass sie auf die orthografisch korrekte Schreibung von Wörtern unmittelbar einwirken". Diese Eigenschaft würden sie mit einigen Satz- bzw. Wortzeichen (etwa Apostroph oder Bindestrich) teilen, deren wortinterne Verwendung im Amtlichen Regelwerk beschrieben werde. "Bei den Sonderzeichen mit Geschlechterbezug soll jedoch eine metasprachliche Bedeutung transportiert werden. Ihre Setzung kann in verschiedenen Fällen zu grammatischen Folgeproblemen führen, die noch nicht geklärt sind, z. B. in syntaktischen Zusammenhängen zur Mehrfachnennung von Artikeln oder Pronomen (der*die Präsident*in)", führt der Rechtschreibrat aus.
Die Entwicklung des Gesamtbereichs sei noch nicht abgeschlossen und werde vom Rat für deutsche Rechtschreibung weiter beobachtet werden.
Damit bleibt die Empfehlung der Experten von 2021, keine Wortbinnenzeichen wie *, _ und : zu benutzen, erst einmal bestehen.