In dem aktuellen Gutachten "Chancengleichheit am Messestandort Deutschland" kommen Justus Haucap und sein Team vom Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) zu dem Fazit, dass private Messebetreiber von den öffentlichen Anbietern und ihrer Infrastruktur abhängig seien. Von Chancengleichheit könne daher keine Rede sein. Die Messegelände in Deutschland würden von öffentlich-rechtlichen Gesellschaften betrieben, die wesentlich häufiger Zugriff darauf hätten. So würden etwa drei von vier Messen von den öffentlichen Geländebetreibern selbst bestritten. Das sei ordnungspolitisch fragwürdig und wettbewerbsrechtlich kaum zu rechtfertigen, so Haucap.
Die Messegesellschaften – unter ihnen die Messe Berlin und die Messe Frankfurt – widersprechen. Dank ihrer Aktivitäten würden Milliardenbeträge für die jeweiligen Wirtschaftsräume generiert. Mit den eigenen Veranstaltungen könne man nicht nur Kosten decken, die sonst aus Steuermitteln ausgeglichen werden müssten, sondern erwirtschafte auch Erlöse, die man an die öffentlichen Gesellschafter abführen könne.
Henning Könicke, Geschäftsführer des Familienunternehmens AFAG Messen und Ausstellungen und zugleich Vorsitzender des Fachverbands Messen und Ausstellungen (FAMA), sieht das anders. Während die öffentlichen Messebetreiber ihre pandemiebedingten Ausfälle durch Kommunal- und Landesmittel ausgleichen könnten, stünde den privaten Messeveranstaltern nur die Überbrückungshilfe III zu. Diese reiche aber nicht aus, um neue Veranstaltungen vorzubereiten. Der Gesetzgeber messe hier mit zweierlei Maß und greife aktiv in den Markt ein, so Könicke.
Den Verbandschef treibt zudem die Sorge um, dass sich bei einem Wiederanlaufen des Messegeschäfts die öffentlich-rechtlichen Messegesellschaften bei der Terminvergabe begünstigen könnten. Könicke will jetzt das Gespräch mit den Messegesellschaften suchen, um bleibende Schäden abzuwenden. Es bestehe sonst die Gefahr, dass etliche der rund 100 privaten Messeveranstalter aus dem Markt verschwinden könnten.
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