Im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Neues Urheberrecht tritt am 7. Juni in Kraft

4. Juni 2021
Redaktion Börsenblatt

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie ist heute, am 4. Juni, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am Montag, 7. Juni 2021 in Kraft.

Der Bundestag hatte das "Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes" am 20. Mai verabschiedet; der Bundesrat billigte es am 28. Mai. Mit dem Inkrafttreten am 7. Juni hält der Gesetzgeber die Zweijahresfrist ein, innerhalb derer die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden sollte.

Die Verlegerbeteiligung erstreckt sich nur auf Einnahmen, die nach dem 7. Juni 2021 bei der VG Wort ein­gehen. Erste Ausschüttungen fließen demnach erst 2022 an die Verlage.