Landgericht Stuttgart entscheidet zugunsten von Ravensburger

Rechtsstreit um Da-Vinci-Puzzle

12. April 2024
Redaktion Börsenblatt

Italienisches Recht gilt nur auf italienischem Boden: Das entschied das Stuttgarter Landgericht nun zugunsten von Ravensburger. Der Verlag wurde von italienischen Organisationen aufgefordert, für den Verkauf des Puzzles mit Leonardo da Vincis vitruvianischem Menschen Lizenzen zu bezahlen.

Rückseite einer italienischen Euro-Münze mit dem vitruvianischen Menschen von Leonardo da Vinci

Prägend für die italienische Nation: Rückseite einer italienischen Euro-Münze mit dem Motiv eines vitruvianischen Menschen von Leonardo da Vinci

Bis vor etwa zwei Jahren vertrieb Ravensburger ein Puzzle mit dem vitruvianischen Menschen von Leonardo da Vinci. Das Puzzlemotiv zeigt das gemeinfreie Werk im Original, ohne jede Veränderung. Vor zwei Jahren forderte die Galleria dell'Accademia di Venezia vom Ravensburger Verlag in einer Abmahnung, den Verkauf zu unterlassen, ebenso wie die Zahlung einer Lizenzgebühr. Sie stützte sich auf das italienische "Gesetz zum Schutz des kulturellen Erbes". 

Wie Ravensburger mitteilt, war die Unternehmensgruppe trotz erheblicher rechtlicher Bedenken an der Anwendbarkeit des Gesetzes bereit, in Italien Lizenzgebühren für den Verkauf des Puzzles zu zahlen. Jedoch beharrten die Gallerie dell’Accademia di Venezia und das italienische Kulturministerium darauf, dass das Gesetz weltweit gelte und forderten Lizenzgebühren für die weltweite Nutzung des vitruvianischen Menschen. In der Berufungs-Instanz folgte das venezianische Gericht diesem Antrag. Ravensburger stellte daraufhin den Verkauf des Puzzles ein.

Gleichzeitig erhob Ravensburger Klage beim Landgericht Stuttgart. Ziel war festzustellen, dass der universelle Ansatz und die weltweite Gültigkeit des italienischen Kulturgüterschutzgesetzes nicht rechtens seien. Die Kammer in Stuttgart gab der Klage statt und erteilte dem universellen Ansatz der italienischen Seite eine Absage. Das Gericht stellte klar, dass ein italienisches Gesetz nur in dem Staatsgebiet Italiens Gültigkeit besitzt und dem Staat Italien für eine Geltung außerhalb seines Staatsgebietes die Regelungsbefugnis fehlt.

Weltweit gilt ein Werk 70 Jahre nach Tod des Urhebers als allgemeinfrei. Die Ravensburger Gruppe stehe mit den Beteiligten des Rechtsstreit weiterhin im engen Kontakt und bemühe sich um eine Lösung des Konfliktes. Zurzeit befindet sich das Puzzlemotiv nicht im Verkauf.